Der heute 46-jährige Innerschwyzer hat das Vertrauen, das ihm eine eng befreundete Familie entgegenbrachte, arg missbraucht. Mehrmals verging er sich nämlich zwischen Juli 2019 und Juni 2020 am damals zwischen elf und zwölfjährigen Sohn der Familie. Er stieg jeweils nachts zum Knaben ins Bett und griff diesem gegen seinen Willen von hinten an den Penis und manipulierte ungefähr fünf Minuten daran. Die Übergriffe fanden in der Wohnung des Knaben oder des Beschuldigten, in einem Hotelzimmer oder im Wohnwagen des Beschuldigten statt.
Zudem fotografierte er den nackten Buben beim Schlafen, wobei die 25 gefundenen Bilder eindeutig sexuell motiviert waren und der Fokus auf dem entblössten Geschlechtsteil des Opfers lag. Bei der Beschlagnahmung des Mobiltelefons entdeckte die Polizei zudem über 340 Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt und vier mit sexuellen Handlungen zwischen Menschen und Tieren.
«Sie sind jetzt auf dem Radar»
Das Strafgericht verurteilte den Mann am Montag im abgekürzten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Sechs Monate davon muss er absitzen, 26 Monate wurden bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Lebenslänglich ist es dem Schweizer verboten, beruflich und organisiert ausserberuflich mit Minderjährigen in Kontakt zu treten. Dies, obwohl der Beschuldigte dem Strafgericht sagte, er sei nicht pädophil veranlagt. Die ganze Sache, die für den Beschuldigten eine Lehre gewesen sei, wie er ausführte, kommt ihn teuer zu stehen. So hat er dem Opfer eine Genugtuung von rund 5000 Franken zu bezahlen. Zudem muss er die Verfahrenskosten von über 10 000 Franken bezahlen und den Rechtsbeistand des Knaben mit 2500 Franken entschädigen. Gerichtspräsident Ruedi Beeler ermahnte den Beschuldigten, künftig von solchen Handlungen abzusehen. «Sie sind jetzt auf dem Radar der Polizei und der Vollzugsbehörde», sagte er. Sollte der Verurteilte wieder straffällig werden, drohe ihm nämlich nicht nur das Absitzen der bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe, sondern auch eine stationäre Therapie oder sogar die Verwahrung.