Das sorgte vor knapp zwei Jahren für grossen Ärger, vor allem im innern Kantonsteil: 166 Personen hatte die Anmeldung für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) verspätet eingereicht. Einige behaupteten allerdings, dass sie das Gesuch fristgerecht eingereicht hätten, und vermuteten bei der Ausgleichskasse Schwyz ein Panne. Dies stellte aber deren Leiter Andreas Dummermuth in Abrede und verwies darauf, dass die Ausgleichskasse jährlich eine Million Seiten scanne und ihm keine Panne bekannt sei. So oder so, die Gesuche der Betroffenen fielen durch die Maschen, da ein strikter Stichtag gilt – zumindest bisher.
Ein gewisser Automatismus
Die Schwyzer Regierung will nun das Prämienverbilligungsverfahren vereinfachen und hat deshalb das Departement des Innern beauftragt, eine entsprechende Änderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz in die Vernehmlassung zu schicken. Diese dauert bis zum 11. Februar 2022, wobei nicht mit grosser Opposition zu rechnen ist.
«Neu sollen versicherte Personen, die im Vorjahr des Anspruchsjahrs bereits einen Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung hatten, von Amtes wegen auch für das Anspruchsjahr als angemeldet gelten», heisst es in der Medienmitteilung von gestern. Diese Personen müssen sich also nicht mehr jährlich neu anmelden. Die Anmeldefrist für die individuelle Prämienverbilligung wird bis zum 31. Dezember des Anspruchsjahres verlängert.
«Kein Ausschluss mehr wegen zu später Gesuchseinreichung»
«Durch diese Anpassungen soll insbesondere kein Ausschluss von der individuellen Prämienverbilligung wegen zu später Gesuchseinreichung im Vorjahr des Anspruchsjahres oder nicht nachweisbarer Einreichung innert Frist mehr erfolgen», heisst es dazu aus der Schwyzer Staatskanzlei. «Menschen, die berechtigten Anspruch auf die individuelle Prämienverbilligung haben, sollen diese auch erhalten», so die Meinung der Regierung.
Zudem werden mit diesen Anpassungen auch die Anliegen erfüllt, welche die GLP-Kantonsräte Michael Spirig (Buttikon) und Markus Ming (Steinen) an die Regierung herangetragen haben.