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Kanton
11.05.2020

Schwyzer Polizisten dürfen Dienstwaffe auch privat tragen

Dass die Schwyzer Polizistinnen und Polizisten ihre Dienstwaffe auch privat tragen dürfen, wird neu im Gesetz verankert.
Dass die Schwyzer Polizistinnen und Polizisten ihre Dienstwaffe auch privat tragen dürfen, wird neu im Gesetz verankert. Bild: Keystone
Gemäss dem revidierten Polizeigesetz des Kantons Schwyz erhalten Polizisten die Erlaubnis, ihre Waffe auch in der dienstfreien Zeit zu tragen.

Den Schwyzer Polizistinnen und Polizisten wird im neuen Gesetz eingeräumt, in der dienstfreien Zeit zu dienstlichem Handeln berechtigt zu sein und die Dienstwaffe zu tragen. Materiell ist dies nichts Neues – die Bestimmungen für die Berechtigung werden einfach aus dem bestehenden Dienstrecht übernommen und auf Gesetzesstufe verankert. Damit geht laut Regierung aber dennoch eine «gesteigerte Verantwortung» einher. Die Einzelheiten der sicheren Handhabung sollen im polizeilichen Dienstrecht geregelt werden. «Mit Gewissheit wird kein Polizist die Dienstwaffe an den Ferienort mitnehmen», hält der Regierungsrat zudem fest.

Weitere Neuerungen im revidierten Polizeigesetz sind unter anderem, dass bei den Überwachungsgeräten der Einsatz von Bodycams vorgesehen ist und bei links- sowie rechtsextremen Gruppierungen auch Versammlungen auf privatem Grund verboten werden können, wenn mit einer schweren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gerechnet werden muss.

Daniel Koch
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