Die medizinische Behandlung in einem Spital wird über die obligatorische Grundversicherung vergütet. Allfällige zusätzliche Leistungen (z.B. Einzelzimmer, freie Arztwahl) können über Zusatzversicherungen abgerechnet werden. Der heutige Bericht des Preisüberwachers und Beispiele von Betroffenen zeigen jedoch: Spitäler missbrauchen dieses System, indem sie routinemässig unbegründete oder überhöhte Zusatzkosten abrechnen. Obwohl die eigentliche Behandlung inklusive Arzthonorare, Pflegepersonal, Spitalinfrastruktur, usw. bereits über die Grundversicherung vergütet werden, verrechnen sie oftmals weit höhere Beträge für angebliche Zusatzleistungen.
Tarifverträge führen zu überhöhten Kosten
Möglich ist dies, weil die Krankenkassen entsprechenden Tarifverträgen zugestimmt haben. Sie überprüfen aber nicht konsequent, ob die Leistungen tatsächlich erbracht werden und die hohen Zusatzkosten gerechtfertigt sind. Dazu Konsumentenschutz-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo: «Spitäler erzielen mit Zusatzversicherten sehr hohe Einnahmen, die Versicherungen machen mehr Umsatz und wälzen die Kosten auf die Prämienzahler ab. In einem so strukturierten Markt ist kein echter Wettbewerb möglich.»
«Grenzt an Betrug»
Der Konsumentenschutz hat Betroffene aufgefordert, solche Erfahrungen zu melden. In den vergangenen Monaten sind dutzende Beispiele von fehlerhaften oder überhöhten Spitalrechnungen eingetroffen, welche die Erkenntnisse des Preisüberwachers belegen. «Der Konsumentenschutz prüft, in konkreten Einzelfällen die Justiz einzuschalten», sagt Prisca Birrer-Heimo, «verschiedene Beispiele, die uns vorliegen, grenzen für uns an Betrug.»