Der Fall sorgte vor gut vier Monaten für Aufsehen über unsere Region hinaus. In einer Nacht- und Nebelaktion wurden in den frühen Morgenstunden zwischen dem Auffahrts-Feiertag und dem nachfolgenden Wochenende drei Bürgerhäuser an der Adlerstrasse 13, 15 und 21 in Siebnen dem Erdboden gleich gemacht. Dies ohne die entsprechenden Bewilligungen. Zudem waren Abklärungen bezüglich der Schutzwürdigkeit der drei Häuser von der kantonalen Denkmalpflege im Gange.
Strafanzeige eingereicht
Jetzt hat die Gemeinde Schübelbach gemeinsam mit dem Bildungsdepartement, in dessen Hoheit die Denkmalpflege fällt, bei der Staatsanwalt Strafanzeige eingereicht, wie der Schübelbachner Gemeindeschreiber Martin Müller gegenüber unserer Zeitung auf Anfrage erklärte. «Das ganze Aktenpaket ist zu Handen der Staatswaltschaft weitergeleitet worden.» Diese muss nun wegen «Verdachts auf Verstoss gegen des Planungs- und Baugesetz und gegen das Gesetz über die Denkmalpflege und Archäologie» entsprechende Ermittlungen aufnehmen. Die Strafanzeige richtet sich laut Müller «gegen alle zu ermittelnden Personen».
Noch kein Baugesuch
Das Baugesuch für die anstelle der abgebrochenen Häuser vorgesehenen Neubauten ist noch hängig. Gemäss diesem sollten drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 21 Eigentumswohnungen erstellt werden. Diese 31/2- und 41/2- Zimmer-Wohnungen sind weiterhin auf der Homepage der Bauherrschaft, der WG Immobilien AG, Wetzikon, aufgeführt, und zwar mit dem Vermerk «alles verkauft». Als Bauzeit ist dort der Zeitraum «2020 bis 2022» angegeben.