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Kanton
28.09.2021

Das Transparenz-Gesetz verzögert sich weiter

Aufgrund von zwei weiteren Anträgen, kann das Transparenz-Gesetz nicht per 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Regierung muss auf die entsprechenden Anträge Stellung beziehen.
Aufgrund von zwei weiteren Anträgen, kann das Transparenz-Gesetz nicht per 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Regierung muss auf die entsprechenden Anträge Stellung beziehen. Bild: Patrizia Baumgartner
Wegen zwei weiteren Kommissions-Anträgen wird die für morgen vorgesehene Behandlung im Kantonsrat um eine oder zwei Sessionen verschoben. Das Transparenz-Gesetz tritt also nicht per 1. Januar 2022 in Kraft.

Das Transparenz-Gesetz, das Licht in die Parteienfinanzierung im Kanton Schwyz bringen soll, steht unter einem schlechten Stern, beziehungsweise es wird unter einen schlechten Stern gestellt.

Präzision des neuen Gesetz

Die Volksmeinung ist klar: Im März 2018 sagten die Stimmberechtigten überraschend Ja zur Juso-Initiative «Für die Offenlegung der Politikfinanzierung ». Das Resultat war allerdings knapp. Deutlicher äusserte sich der Souverän dann im Mai 2019: Das dazugehörige Gesetz wurde mit 24 713 Ja zu 20 687 Nein angenommen. Aus den Reihen der Initianten wurde dann wegen vermuteter Verwässerung Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, welches im vergangenen Oktober den Entscheid fällte. Es stellte sich bei der Frage der anonymen Spenden auf die Seite der Beschwerdeführer und liess einen maximalen Freibetrag von jährlich gesamthaft 1000 Fr. als anonyme Spenden zu. Darüber hinausgehende Spenden dürfen nicht mehr angenommen werden und müssen einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden. Dies wurde im Gesetz präzisiert, und bis Ende Juli ging das Transparenz-Gesetz in die Vernehmlassung.

Morgen Mittwoch sollte der Kantonsrat nun dieses mit der entsprechenden Änderung bei den anonymen Spenden verabschieden, damit es dann rund drei Jahre nach der Gutheissung der Initiative per 1. Januar 2022 hätte in Kraft treten können.

Zwei weitere Anträge

Jetzt ist diese für morgen geplante Beratung abgesagt worden, weil bei der Kommissionsberatung noch zwei Anträge hinzugekommen sind, zu denen die Regierung nochmals Stellung beziehen muss. Wie Kantonsrat Roger Brändli (Die Mitte, Reichenburg), der Präsident der zuständigen Rechts- und Justizkommission, sagt, betreffe ein Antrag die Erhöhung der Grenze für anonyme Spenden von 1000 auf 5000 Franken. Ein zweiter Antrag will die anonymen Spenden, die über dieser Grenze liegen, einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen, deren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im Kanton Schwyz liegt. Somit ist die Inkraftsetzung per 1. Januar 2022 nicht mehr möglich.

Stefan Grüter, Redaktion March24 & Höfe24