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Kanton
20.09.2021

Sucht nach sexuellen Kicks führten ins Gefängnis

Das Strafgericht Schwyz
Das Strafgericht Schwyz Bild: Keystone
Das Strafgericht verurteilte einen 39-Jährigen, der unter Drogeneinfluss verbotene Pornografie konsumierte.

Die Trennung seiner Eltern, die Auswanderung seines Vaters als elterliche Bezugsperson, seine labile Persönlichkeit und sein neues Umfeld führten den heute 39-jährigen Beschuldigten vor rund zehn Jahren auf die schiefe Bahn. Er fing an, Kokain zu konsumieren und wie sein Vater nach seiner Trennung ein sexuell ausschweifendes Leben zu führen.

Kinderpornografische Video-Shows nach seinen Wünschen

Dabei entwickelte er eine regelrechte Sucht nach sexuellen Kicks. So lud er zwischen 2012 und 2016 aus dem Internet über 66 000 verbotene pornografische Dateien (Kinderpornografie, sexuelle Gewalt) auf seinen Computer herunter. Zwischen Juni 2015 und September 2016 bestellte er zu Hause in der March über Internet-Chatplattformen aus den Philippinen nach seinen Wünschen angefertigte kinderpornografische Video-Shows. Darsteller waren Buben und Mädchen zwischen sechs und zwölf Jahren.

«Wie ein Gaffer bei einem Unfall hingeschaut»

Er habe stets unter Kokaineinfluss gehandelt, sagte der Schweizer dem Strafgericht. Erregt sei er dabei nicht gewesen, da er keine pädophilen Neigungen habe. «Ich habe wie ein Gaffer bei einem Unfall immer wieder hingeschaut und gedacht, das gibt es doch nicht.» Heute sei es ihm unerklärlich, weshalb er das getan habe. Er bereue das auch sehr und schäme sich dafür. Seit fünf Jahren nehme er keine Drogen mehr, habe nie mehr mit Pornografie zu tun gehabt und befinde sich in einer Therapie, die ihm gut tue. Sein Verteidiger wies auf die persönliche Lebensentwicklung seines Mandanten hin und die gute Prognose, die ihm auch der Psychotherapeut attestiere. Eine unbedingte Gefängnisstrafe würdedie Resozialisierung erheblich gefährden. Deshalb forderte er im Sinn einer zweiten Chance eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Um unbedingte Freiheitsstrafe nicht herumgekommen

Das sah der Staatsanwalt anders. Wegen mehrfacher Anstiftung zu sexuel len Handlungen mit Kindern, mehrfacher Pornografie und mehrfacher Gewaltdarstellungen forderte er eine unbedingte Gefängnisstrafe von vier Jahren. Der Beschuldigte habe trotz Kokainkonsums stets gewusst, was er mache und mit seinem «egoistischen und rücksichtlosen» Tun dafür gesorgt, dass Kinder auf den Philippinen nach seinen Wünschen missbraucht wurden. Das Strafgericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Sechs Monate davon muss er absitzen, 24 Monate wurden bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Was der Beschuldigte getan habe, sei «starker Tubak», sagte Gerichtspräsident Ruedi Beeler an der mündlichen Urteilseröffnung. Eine vollbedingte Strafe lasse sich nicht rechtfertigen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Zudem hat sich der Beschuldigte weiterhin einer Therapie zu unterziehen. Ihm wurde ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen auferlegt, und schliesslich hat er die Verfahrens- und Gerichtskosten von rund 30 000 Franken zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.«Mit seinem egoistischen und rücksichtslosen Tun hat er dafür gesorgt, dass Kinder auf den Philippinen nach seinen Wünschen missbraucht wurden.»

Ruggero Vercellone, freier Mitarbeiter