Im Hinblick auf die Herbstferien will der Bundesrat die Covid-19-Verordnung im Bereich des internationalen Personenverkehrs anpassen, insbesondere die Einreise von nicht genesenen und nicht geimpften Personen regeln.
Zwei Varianten
Variante 1 setzt auf die wiederholte Testung von nicht genesenen und nicht geimpften Einreisenden. Sie sollen einen negativen Test bei der Einreise vorweisen müssen. Zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise in die Schweiz soll ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt werden. Das Resultat dieses zweiten Tests muss dem Kanton übermittelt werden.
Variante 2 sieht ebenfalls vor, dass nicht geimpfte und nicht genesene Personen bei der Einreise ein negatives Testresultat vorweisen müssen. Nach ihrer Einreise müssen sich diese Personen in Quarantäne begeben. Eine Freitestung nach sieben Tagen ist möglich. In beiden Varianten sollen die Regeln auf alle Arten von Einreisen (Langsamverkehr, Flugzeug, Bahn, Schiff, Bus und Privatauto) ausgedehnt werden.
«Gesamtschweizerisch einheitlicher Vollzug»
Der Schwyzer Regierungsrat ist nur «teilweise damit einverstanden», wie das Departement des Innern gestern mitteilte. Beide Varianten werden als «zu wenig praktikabel, kontrollier- und durchsetzbar erachtet. Aus Sicht des Regierungsrates ist das vorgeschlagene Verfahren bei beiden Varianten zu stark kantonsbezogen. Touristen würden sich oftmals in mehreren Kantonen aufhalten, «darum wäre es wünschenswert, wenn ein gesamtschweizerisch einheitlicher Vollzug unter Miteinbezug des Bundes sichergestellt wird», schlägt die Schwyzer Regierung vor. Aus anderen Kantonen tönt es ähnlich.
Ausdehnung Impfstoffliste
Einverstanden ist der Regierungsrat grundsätzlich damit, dass die Impfstoffliste, welche zur Ausstellung eines Schweizer Covid-Zertifikats führt, auf die Liste der European Medicines Agency (EMA) ausgedehnt wird. Damit können alle Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz den Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen. In seiner Stellungnahme hält der Regierungsrat fest, dass die Ausstellung der Zertifikate aber zentral über den Bund erfolgen soll, damit ein einheitlicher Vollzug
sichergestellt ist.