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15.09.2021

Braucht es nun ein Covid-Zertifikat für den Kirchgang?

Die Pfarrei Altendorf kennzeichnet ihre Gottesdienste, für welche man ein Zertifikat benötigt, auf dem Pfarreiblatt mit einem «Z».
Die Pfarrei Altendorf kennzeichnet ihre Gottesdienste, für welche man ein Zertifikat benötigt, auf dem Pfarreiblatt mit einem «Z». Bild: zvg
Prinzipiell sind auch religiöse Veranstaltungen in den Gotteshäusern nicht von der Zertifikatspflicht befreit. Wird einem ohne Zertifikat nun also auch das Beten in der Kirche verboten?

In rund drei Monaten ist Weihnachten. Damit wächst die Vorfreude auf die Weihnachtsgottesdienste. Denn für viele ist ein Besuch in der Kirche an Heiligabend kaum mehr wegzudenken. Leider werden die Kirchen diese Weihnachten wegen der Zertifikatspflicht wohl kaum von Besucherströmen überschwemmt werden.

Probleme bei über 50 Personen

Grund dafür ist die neue Zertifikatspflicht des Bundes. Solange eine kirchliche Veranstaltung oder ein Gottesdienst weniger als 50 Personen zählt, funktioniert die Durchführung problemlos. Es wird lediglich weiterhin eine Maskentragpflicht und die Abstandsregel gelten. Zudem müssen die Kontaktdaten angegeben werden. Sobald aber 51 Personen Interesse am Besuch eines Gottesdiensts haben, wird es problematisch – dies ist in der Regel vor allem an christlichen Festen wie Weihnachten oder Allerheiligen der Fall. Der Zugang zu kirchlichen Veranstaltungen wird in einem solchen Fall nur Personen mit einem Zertifikat erlaubt.

Nicht alle Gottesdienstbesucher verfügen über ein Zertifikat

Der Anteil der ungeimpften Bevölkerung ist weiterhin gross, ein Coronatest wird ab dem 1. Oktober für alle kostenpflichtig und der Status «Genesen» hält lediglich für sechs Monate. Damit wird klar, dass kaum alle Besucherinnen und Besucher der Kirche über ein Zertifikat verfügen dürften. Diese Tatsache lässt die Pfarrämter etwas ratlos zurück. Sie sind einerseits den Entscheidungen des Bundes und der Schweizerischen Bischofskonferenz unterstellt, möchten aber gleichzeitig niemandem den Besuch der Kirche verwehren. Die Pfarrämter in Ausserschwyz haben verschiedene Ansätze, wie sie die Regelungen mit der Zertifikats pflicht umsetzen können.

Pfarreien haben Lösungswege erarbeitet

Die Pfarrei Altendorf kennzeichnet beispielsweise ihre Gottesdienste mit Zertifikatspflicht bereits im Vornherein. Das katholische Pfarramt Tuggen setzt auf das «De Schneller isch de Gschwinder»-Prinzip. Wer rechtzeitig in der Kirche ist, bekommt eher einen Platz. Zusätzlich gilt Maskenpflicht, und die Kontaktdaten müssen angegeben werden. Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde der March führt sämtliche Gottesdienste ohne Zertifikatspflicht durch, beschränkt diese aber auf maximal 50 Personen. Ebenfalls gilt Maskenpflicht, und die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Für die Sonntagsgottesdienste kann man sich im Sekretariat voranmelden. Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Höfe limitiert ihre Gottesdienste ebenfalls auf 50 Personen. Die Kontaktdaten werden bei der Voranmeldung oder beim Eintreffen vor Ort erhoben. Es muss eine Maske getragen werden, und der erforderliche Abstand ist einzuhalten.

Mia Jule Hähni, Redaktion March 24 und Höfe 24