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Kanton
02.05.2020

Unterricht kann normal weitergehen

Für die Ausserschwyzer Schüler geht die Schule am 11. Mai trotz Coronavirus  wieder los. (Bild: Anouk Arbenz)
Für die Ausserschwyzer Schüler geht die Schule am 11. Mai trotz Coronavirus wieder los. (Bild: Anouk Arbenz) Bild: Anouk Arbenz
Im Schutzkonzept des Bundes für die Schulen wird auf Verschärfungen verzichtet. Demnach kann der Unterrichtsstart nach Abschluss der Frühlingsferien im Kindergarten, in der Primarschule und auf der Sekundarstufe I im normalen Klassenverbund erfolgen.

Das Schutzkonzept für die Gemeinden und Bezirke als Schulträger der Volksschulen im Hinblick auf die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts steht. Dieses basiert im Wesentlichen auf den vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erlassenen COVID-19-Grundprinzipien für die obligatorischen Schulen. Auf kantonale Verschärfungen wird dabei verzichtet, jedoch werden Präzisierungen und Hinweise gemacht.

Wie inzwischen aufgrund empirischer Daten be-kannt ist, erkranken Kinder viel weniger häufig als Erwachsene und haben meist mildere Verläufe mit wenigen oder gar keinen Symptomen. Sie spielen demnach laut BAG für die Übertragung des Virus keine wesentliche Rolle.

«Mit der Öffnung der Volksschulen und der Rückkehr zum Präsenzunterricht kann das Recht auf Bildung auch für jene Schülerinnen und Schüler gerecht umgesetzt werden, die zu Hause in der Familie über keine oder nur geringe Unterstützung verfügen», schreibt das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz in seiner Medienmitteilung.

Angepasste Massnahmen für Primarschule und Sekundarstufe I 

Die Kinder im Kindergarten und auf der Primarstufe sollen sich möglichst normal im Klassenverbund, auf dem Pausenareal, auf dem Schulweg, in Schulbussen und auf den Pausenhöfen verhalten und bewegen können. Es gelten daher für diese Schulstufe keine Abstandsregeln unter den Kindern.

Erst für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule soll darauf geachtet werden, dass der Abstand untereinander möglichst gross gehalten werden kann. Das Amt für Volksschulen und Sport (AVS) weist daher die Schulträger darauf hin, Unterrichtsformen und Tagesablaufsgestaltung entsprechend anzupassen (z.B. durch Verzicht auf häufige Schulzimmerwechsel durch die Klassen).

Keine Exkursionen oder Lager

Um grössere Menschenansammlungen verhindern zu können, werden die Schulen dazu angehalten, auf Aktivitäten wie Schulveranstaltungen, Schulaufführungen, Sporttage, Lager, Exkursionen, Schulreisen etc. bis zu den Sommerferien generell zu verzichten. Darüber hinaus wird empfohlen, den Schwimmunterricht nur dort umzusetzen, wo dies ohne Transport und vor Ort möglich ist. 

Eine ganz wesentliche Rolle komme den Hygiene- und Verhaltensmassnahmen zu, die auf allen Stufen der Volksschule strikte eingehalten werden sollen.

Start auch der schulergänzenden Angebote und der Schuldienste 

Parallel zum Schulbetrieb werden auch die schulergänzenden Angebote wie Schülerhort, Mittagstisch, etc. unter Einhaltung der Schutzbestimmungen wieder hochgefahren. Gleiches gilt auch für die kantonalen Schuldienste Logopädie und Schulpsychologie, welche gemäss speziellen Schutzkonzepten ebenfalls ihre Dienstleistungen wieder aufnehmen können. 

Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der Volksschule stehen auch die Angebote der Schulsozialarbeit, der Psychomotorik und der Musikschule unter Einhaltung der Schutzmassnahmen wieder zur Verfügung. 

Redaktion March24/Höfe24