Der Mann hatte seine inzwischen von ihm getrennt lebende Frau vor allem in der gemeinsamen Wohnung im Bezirk Schwyz über Jahre hinweg bedroht, geschlagen und gewürgt. Fast jeden Tag habe er sie zwischen Mai 2016 und Januar 2018 an den Haaren gezerrt, mit Füssen getreten oder gewürgt, bis sie keine Luft mehr bekam. Zudem drohte er ihr, sie umzubringen. Das Strafgericht verurteilte den Kosovaren im Juli 2019 zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 2000 Franken. Zudem verwies das Gericht den Beschuldigten für fünf Jahre aus der Schweiz. Verurteilt wurde der Mann auch wegen Freiheitsberaubung gegenüber seiner Frau, weil er sie nach einem Streit daran gehindert haben soll, die Wohnung verlassen zu können.
Zu wenig «intensiv» für eine Freiheitsberaubung
Das Kantonsgericht hat nun im Berufungsverfahren den Kosovaren vom Vorwurf der Freiheitsberaubung freigesprochen. Es sei unklar, ob die Frau – ebenfalls eine Kosovarin – die Wohnung habe tatsächlich verlassen wollen. Ebenso unklar sei es, ob ihr Mann mit dem Verschliessen der Wohnung und dem Wegnehmen der Schlüssel tatsächlich eine freiheitsberaubende Handlung entwickelte oder bloss eine vorübergehende Machtdemonstration in einer Auseinandersetzung vornahm. Die Handlungen hätten nicht eine derartige Intensität erreicht, so dass sie als Freiheitsberaubung qualifiziert werden könnten.
Keine Landesverweisung
Das Kantonsgericht reduzierte deshalb die erstinstanzlich ausgesprochene Strafe um die Hälfte. Es verurteilte den Mann wegen mehrfacher Drohung und mehrfacher Tätlichkeiten zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 2000 Franken. Zudem bestätigte das Kantonsgericht die Genugtuung von 2000 Franken zugunsten der Frau. Die zu bezahlenden Verfahrenskosten von rund 31 000 Franken wurden ebenfalls auf rund 14 500 Franken reduziert. Weil der Mann vom Vorwurf der Freiheitsberaubung freigesprochen wurde, entfiel die obligatorische Landesverweisung.