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27.08.2021

Beim Transparenzgesetz soll es endlich vorwärts gehen

Wehrten sich bereits bei der Abstimmung im Mai 2019 gegen das «zahnlose» Transparenzgesetz: die SP und die Juso Kanton Schwyz.
Wehrten sich bereits bei der Abstimmung im Mai 2019 gegen das «zahnlose» Transparenzgesetz: die SP und die Juso Kanton Schwyz. Bild: Archiv
Bei den anonymen Zuwendungen für Parteien muss eine gesetzeskonforme Lösung her. Die Parteien sind sich einig, dass dies nötig ist. Den Vorschlag der Regierung möchte die SVP aber noch angepasst wissen.

Bei der Umsetzung des Transparenzgesetzes sieht man im Kanton Schwyz neu einen jährlich maximalen Freibetrag von 1000 Franken für anonyme Spenden vor. Darüber hinausgehende Spenden dürfen nicht angenommen werden und müssen einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.

Dabei werden alle anonymen Spenden eines Kalenderjahres für die Berechnung des Freibetrages von 1000 Franken zusammengezählt. Bekommt eine Partei eine Grossspende über diesem Betrag oder übersteigen ihn zahlreiche anonyme Kleinspenden insgesamt, so darf der 1000 Franken übersteigende Betrag nicht einbehalten werden, sondern muss für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

Die ursprüngliche, vom Bundesgericht aufgehobene Bestimmung sah vor, dass anonyme Spenden bis zu einem Betrag von 1000 Fr. ungeachtet ihrer Anzahl hätten angenommen werden dürfen.

SVP nach wie vor nicht einverstanden

Die SVP hält fest, dass sie das Transparenzgesetz bekanntlich ablehne, den Volksentscheid aber selbstverständlich respektiere. Man erkenne auch die Notwendigkeit, dem Bundesgerichtsurteil Rechnung zu tragen. Allerdings warnt die Partei vor «vorauseilendem Gehorsam» gegenüber dem Bundesgericht.

Gegenüber der ursprünglichen Obergrenze von 1000 Franken pro Person und Jahr erscheine die vorgeschlagene Obergrenze von 1000 Franken im Jahr gerade für grössere Parteien wie die SVP als zu tiefangesetzt.

SP mit Bestimmung zufrieden aber nicht Umsetzungstempo 

Die SP unterstützt den Kompromissvorschlag der Regierung. «Diese neue Bestimmung ist verfassungskonform und verhindert eine legale Umgehung der vom Volk beschlossenen Transparenz », so SP-Vizepräsident Elias Studer.

Er weist darauf hin, dass das Bundesgericht zudem festgehalten habe, dass Parteispenden auch in kampagnenlosen Jahren offengelegt werden müssen, wenn sie für Kampagnen in späteren Jahren verwendet werden könnten. «Das sollte auch explizit so im Gesetz festgehaltenwerden», fordert deshalb Studer. Nach wie vor nicht zufrieden ist die SP mit dem Tempo der Umsetzung.

«Im März 2018 wurde die Transparenzinitiative angenommen und über drei Jahre später ist die Inkraftsetzung des Transparenzgesetzes noch immer nicht in Sicht», bemängelt SP-KantonsratThomas Büeler.

Zielführend für FDP und GLP

Die FDP wiederum ist froh, dass anonyme Spenden wenigstens in minimalem Umfang erlaubt bleiben. Es ist den Liberalen aber ein Anliegen, was bei Zuwendungen mit den Mehrbeträgen ab 1000 Franken geschieht.

Auch für die GLP ist die neue Regelung zielführend: «Die nun vorliegende Fassung erfüllt unserer Ansicht nach die Anforderungen an eine rechtskonforme Regelung im Sinne des Bundesgerichts, ist sie doch geeignet, anonyme Spenden über 1000 Franken pro Jahr zu verhindern.» Die Vernehmlassungsantwort der CVP war bis Redaktionsschluss nicht verfügbar.

 

Daniel Koch, Redaktion March24 & Höfe24