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Kanton
01.05.2020

Nach der Vergewaltigung kam es zur sexuellen Beziehung

Das Strafgericht verurteilte den heute 19-Jährigen zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre.
Das Strafgericht verurteilte den heute 19-Jährigen zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre. Bild: zvg/Archiv
Das Strafgericht verurteilte einen Ausländer, der als 17-Jähriger seine Pflegemutter vergewaltigt hatte, zu einer bedingten Freiheitsstrafe.

von Ruggero Vercellone

Insgesamt 50-mal soll ein heute 19-jähriger Ausländer seine Schweizer Pflegemutter in der gemeinsamen Wohnung im Kanton Schwyz und in den Ferien im Ausland während eineinhalb Jahren vergewaltigt haben – erstmals als 17-Jähriger. So zumindest beurteilte es die Staatsanwaltschaft, die für den Pflegesohn eine 34-monatige Freiheitsstrafe beantragte. Zwölf Monate davon seien abzusitzen, der Rest sei bedingt auf drei Jahre auszusprechen. Zudem sollte der Pflegesohn, der seit 2015 in der Schweiz lebt, für sieben Jahre des Landes verwiesen werden.

Beim ersten Übergriff im November 2017 habe sie sich «mit aller Kraft gewehrt ». Sie habe auch gesagt: «Nein, hör auf, ich bin deine Pflegemutter. Stopp, hör auf.» Er habe sie aber überwältigt und sie vergewaltigt. Mehrmals wiederholten sich laut Anklage diese Vorfälle bis im Frühjahr 2018.

Dann habe die Pflegemutter zwar jeweils immer Nein gesagt, sich körperlich aber nicht mehr gewehrt. Aus Angst davor, dass ihr Peiniger ihrer Familie oder sich selbst etwas antue, habe sie die Übergriffe über sich ergehen lassen. Im März 2019 wandte sie sich an die Polizei, «um mich beraten zu lassen». Damit nahm das Strafverfahren seinen Lauf.

Sie habe erst so spät auf die Vorfälle reagiert, weil sie sich mit ihrem Pflegesohn zwar gefühlsmässig, nicht aber körperlich verbunden fühlte, sagte sie auf eine entsprechende Frage des Gerichtspräsidenten. Zudem habe sie das Pflegeverhältnis nicht mehr erneuern wollen, habe sich aber von der Behörde doch zu einer Verlängerung überreden lassen.

Nur einen Fall als Vergewaltigung beurteilt

Der Beschuldigte hingegen behauptete, es sei immer einvernehmlicher Sex gewesen. Sie habe sich jeweils schön gemacht, ihn gestreichelt und geküsst und sich selbst ausgezogen. Beim ersten Mal habe sie zwar Nein gesagt und ihn leicht weggeschubst, dabei habe sie aber gelacht. Sie habe nicht geschimpft, weshalb er ihr Nein nicht als ein Nein empfunden habe. Er habe zudem nie Gewalt angewendet.

Das Strafgericht erkannte nur den ersten Übergriff auf die Pflegemutter als Vergewaltigung. Das Nein und das Zurückschubsen seien zwar nicht als massiver Widerstand zu verstehen; dies genüge aber, um dem Beschuldigten zu zeigen, dass man keine sexuelle Handlung wünsche. Die übrigen vorgeworfenen Vergewaltigungen taxierte das Gericht als einvernehmlicher Sex. Es sei für das Gericht auch nicht ganz nachvollziehbar, weshalb die Frau nicht früher Hilfe geholt habe.

Da der Pflegesohn zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war, unterstand er dem Jugendrecht. Er wurde zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, verurteilt. Eine Landesverweisung ist im Jugendrecht nicht vorgesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Redaktion March24/Höfe24
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