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Kanton
28.04.2020

Steuerverwaltung zeigt sich geduldig

Wegen der ausserordentlichen Lage wurde die ordentliche Frist für die Einreichung der Steuererklärung auf Ende Mai verlängert. Aus diesem Grund sind bei der Steuerverwaltung bisher zehn Prozent weniger Steuererklärungen von natürlichen Personen eingegangen. (Bild: Archiv)
Wegen der ausserordentlichen Lage wurde die ordentliche Frist für die Einreichung der Steuererklärung auf Ende Mai verlängert. Aus diesem Grund sind bei der Steuerverwaltung bisher zehn Prozent weniger Steuererklärungen von natürlichen Personen eingegangen. (Bild: Archiv) Bild: zvg
Aufgrund der Corona-Krise wurde im Kanton Schwyz die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung auf den 31. Mai verlängert. Dies soll in der ausserordentlichen Lage zur Unterstützung dienen.

von Nina Gubler

Auch heuer werden wir vor dem alljährlichen Ausfüllen der Steuererklärung nicht verschont. Doch aufgrund der Corona-Krise wurde die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung auf den 31. Mai verschoben. 

Die provisorischen Steuerrechnungen erleiden keine Verzögerung und würden wie üblich versandt. Jedoch wurde die Zahlungsfrist für die kantonalen Steuern auf 120 Tage verlängert. Zudem werden für die Zeit vom 24. März 2020 bis 31. Dezember 2020 auf Steuerforderungen keine Verzugszinsen erhoben. Ausgenommen sind bereits in Betreibung gesetzte Steuerforderungen.

Belastete Familien unterstützen

«Mit dieser Massnahme unterstützt der Regierungsrat die aufgrund der aussergewöhnlichen Lage stark belasteten Familien, Einzelpersonen sowie die berufsmässigen Steuervertreter», weiss Markus Kempf von den Zentralen Diensten beim Schwyzer Amt für Finanzen. Zudem werde dem Umstand Rechnung getragen, dass die kantonale Steuerverwaltung und die Gemeindeverwaltungen ihre Schalter geschlossen haben und nur noch telefonische Auskünfte erteilen.

Weniger Steuererklärungen

«Bisher sind rund 10 Prozent weniger Steuererklärungen natürlicher Personen gegenüber dem Vorjahr eingegangen», teilt Kempf mit. Damit sei aber aufgrund der generellen Fristerstreckung zu rechnen gewesen.

Nina Gubler, Redaktion March24 / Höfe24