Immer wieder kommt es zu Vorfällen, in denen Hunde andere Vierbeiner angreifen und verletzen. Kommt es zu einem Angriff, muss die Art der Gefahr, welche vom Angreifer-Hund ausgeht, abgeklärt werden. Im Jahr 2020 sind 249 derartige Abklärungen im Jahresbericht des Labors der Urkantone aufgeführt.
Geht im Laboratorium eine Hundebissmeldung ein, so werde die Situation analysiert, erklärt der Kantonstierarzt Andreas Ewy gegenüber dem «Boten der Urschweiz». Kann davon ausgegangen werden, dass weder eine Leinenpflicht, noch ein Hundekurs das aggressive Verhalten des Tieres nicht mildern kann, so wird ein Maulkorb zur Pflicht.
12 Strafanzeigen, 63 Massnahmen-Verfügungen
Laut dem Kantonstierarzt sind in zwölf der 249 Fälle Strafanzeigen wegen gefährlicher Hunde eingereicht worden. Zu derartigen Anzeigen kommt es nach schwerwiegenden Verletzungsfolgen für Menschen oder Tiere oder nach wiederholten Bissvorfällen – insbesondere, wenn Tierhalterinnen und -halter die verfügten Massnahmen missachten würden.
In 63 Fällen sind Verfügungen mit Massnahmen wie Leinenpflicht, Hundetraining oder Maulkorbpflicht erlassen worden. Zu einem Hundehalteverbot ist es in keinem der Fälle gekommen.