Ein 19- und ein 33-jähriger Mann aus der March sind vom Schwyzer Strafgericht wegen Drogendelikten verurteilt worden. Dank des abgekürzten Verfahrens kamen beide mit bedingten Freiheitsstrafen davon.
Der 33-Jährige wurde mit einer auf drei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie einer Busse von 200 Franken bestraft. Ihm wurde zur Last gelegt, 1375 Gramm Marihuana, 6 Gramm Haschisch, 79 Gramm reines Kokain, ein Gramm Ecstasy, 66 Ecstasy- Pillen sowie eine unbekannte Menge Ritalin-Tabletten besessen, verkauft und zum Teil selbst konsumiert zu haben.
Mit Drogen-Verkauf privaten Kredit zurückzahlen
Mit dem Verkauf der Drogen wollte der 33-Jährige einen privaten Kredit von 20 000 Franken, den er für eine Firmengründung aufgenommen hatte, zurückbezahlen. Dies gelang ihm teilweise. Den Kredit konnte er gemäss Anklageschrift «mehr als die Hälfte» tilgen, weshalb ihm ein gewerbsmässiges Handeln angelastet wurde. Zudem konsumierte er selbst Kokain.
Durch den Deal mit der Staatsanwaltschaft, der zum abgekürzten Verfahren führte, wollte er nach eigenen Angaben verhindern, ins Gefängnis gehen zu müssen, was ihm auch gelang. Das verhinderte aber nicht, dass die ganze Sache den jungen Mann teuer zu stehen kommt. So hat er nämlich die Verfahrenskosten von weit über 25'000 Franken zu bezahlen.
Der 19-Jährige wurde ebenfalls im abgekürzten Verfahren zu einer auf zwei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken verurteilt. Eine Busse von 500 Franken hat er zu bezahlen. Auch ihm wurden die Verfahrenskosten von weit über 13 000 Franken auferlegt.