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Musik, Kunst und Kultur
23.04.2020
06.05.2022 15:32 Uhr

Finanzhilfe für die Kulturszene

Weil aktuell die Vorhänge zu und die Einnahmen ausbleiben, gibt es zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende.
Weil aktuell die Vorhänge zu und die Einnahmen ausbleiben, gibt es zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende. Bild: zvg
Kulturunternehmen und Kulturschaffende können beim Kanton noch bis spätestens 20. Mai 2020 zusätzliche finanzielle Hilfen beantragen.

Der Kultursektor ist stark von den behördlichen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen. Der Regierungsrat hat die Umsetzung der bundesrätlichen COVID-19-Verordnung zur Kultur beschlossen. Damit können Kulturunternehmen und Kulturschaffende beim Kanton noch bis spätestens 20. Mai 2020 zusätzliche finanzielle Hilfen beantragen.

Konkret können nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen, die ihren Sitz im Kanton Schwyz haben, beim Kanton rückzahlbare zinslose Darlehen beantragen, um ihre Liquidität zu sichern. Selbständige Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton Schwyz und Kulturunternehmen mit Sitz im Kanton Schwyz können Ausfallentschädigungen beantragen. Die finanziellen Mittel für die Soforthilfe an nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen stellt der Bund zur Verfügung. Die Ausfallentschädigungen werden von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert.

Die Unterstützungsmassnahmen sind subsidiär zu allen anderen staatlichen Leistungen in Zusammenhangmit der  Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Kurzarbeitsentschädigung; Arbeitslosenentschädigung; Erwerbsausfallentschädigung; Soforthilfe an Kulturschaffende). Sie decken damit den Schaden, für den keine anderweitige staatliche Ersatzleistung erfolgt und der nicht durch eine Privatversicherung gedeckt ist.

Kulturvereine im Laienbereich können um Finanzhilfen für den mit der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden nachsuchen. Gesuche sind bei den vom Bund unterstützten nationalen Verbänden im jeweiligen Kulturbereich einzureichen. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website des Bundesamtes für Kultur.

Die entsprechenden Gesuchsformulare und Merkblätter sind unter diesem Link aufgeschaltet.

red