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Siebnen
15.08.2021
16.08.2021 08:41 Uhr

Siebnen: Nach Drohungen folgten Schläge

Ein 25-jähriger Mann wurde der Drohung, Beschimpfung, einfachen Körperverletzung sowie mehrfachen Wiederhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt.
Ein 25-jähriger Mann wurde der Drohung, Beschimpfung, einfachen Körperverletzung sowie mehrfachen Wiederhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt. Bild: Unsplash
Ein 25-Jähriger griff einen 31-Jährigen tätlich an. Der Angreifer hat in der Vergangenheit mehrmals Marihuana von seinem Opfer bezogen. Die beiden Siebner gerieten nach einem geplatzten Treffen aneinander.

Nachdem sein Dealer nicht am vereinbarten Treffpunkt erschienen ist, suchte ihn der Angeklagte zuhause auf. Nach vorgängigem Wortgefecht und Drohungen über Whatsapp schlug er seinem Opfer mehrmals ins Gesicht. Der Geschlagene erlitt Verletzungen am linken Oberkiefer, an der rechten Stirn und um die Augen. Später im Gericht beschrieb der selbstständig erwerbende Angeklagte die Situation so, dass alles mit Notwehr seinerseits angefangen hätte und er sich danach nicht mehr unter Kontrolle halten konnte.

Somit wurde der Mann der Drohung, Beschimpfung, einfachen Körperverletzung sowie mehrfachen Wiederhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt. Hinzu kam noch ein Anklagepunkt, da der Mann ohne gültigen Fahrausweis Bus gefahren war. Im späteren Verlauf der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte bei seinem Opfer für seine Tätlichkeit und beteuerte, dass dieser in Zukunft keine Angst vor ihm haben müsse, sollten sie sich wieder begegnen.

Marihuana gedealt oder nicht?

In einem zweiten Teil der Verhandlung musste dann auch das Opfer auf der Anklagebank Platz nehmen. Er hatte gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Beschwerde eingereicht. Darin wird er der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz beschuldigt. Da er laut Aussage seines Angreifers innert eines Jahres mindestens dreimal jeweils 4 Gramm Marihuana zu einem Preis von 50 Franken an ihn verkauft haben soll.

Der 31-Jährige Lagerist ist mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, er sei enttäuscht, dass er als Opfer angeklagt werde. Auch die Anschuldigungen weist er zurück, er hätte nie mit Drogen gedealt und kenne den anderen Mann nur von zufälligen Begegnungen im Dorf. Trotzdem gibt er zu, über Whatsapp mit ihm in Kontakt gestanden zu haben.

Gericht hat entschieden

Im Falle des 25-jährigen, wegen Körperverletzung angeklagten Mannes, hatte man sich bereits vor der Verhandlung auf das abgekürzte Verfahren geeinigt. Die Staatsanwaltschaft hatte vorgeschlagen, ihn in fünf Punkten schuldig zu sprechen und ihm folgende Strafe aufzuerlegen: eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 50 Franken und eine Busse von 300 Franken. Freiheits- und Geldstrafe seien aufzuschieben und die Probezeit auf drei Jahre festzulegen. Damit hatte sich der Angeklagte einverstanden erklärt. Das Urteil wurde am 28. Juli verschickt.

Beim 31-Jährigen, der wegen der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt war, gab es einen Freispruch. Dieser ist unbegründet, es sei denn, dass eine Partei – Anklage oder Verteidigung – eine Begründung verlangt. Diese Frist dauere noch an, wie der stellvertretende Gerichtspräsident des Bezirksgerichts March ausführte.

Roger Tschümperlin und Urs Attinger, Redaktion March24 & Höfe24