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Lachen
11.08.2021

Kokain-Dealer um Mitternacht gefasst

Die Drogenproblematik in March und Höfen hat sich erheblich vergrössert. (Symbolbild: zvg)
Die Drogenproblematik in March und Höfen hat sich erheblich vergrössert. (Symbolbild: zvg) Bild: unsplash/zvg
Das Strafgericht verurteilte einen 43-jährigen Schweizer zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von sieben Monaten.

Eine mitternächtliche Verkehrskontrolle am 29. Juni 2020 in Lachen wurde für den heute 43-jährigen Schweizer zum Verhängnis. Der in der March wohnhafte Mann stand unter Einfluss von Kokain. Im Handschuhfach seines Autos fand die Polizei 53,1 Gramm Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 85 Prozent, Bargeld im Wert von 1'500 Franken sowie eine Feinwaage. In seiner Wohnung fand die Polizei zudem Streckmittel sowie 345 Gramm Hanfblüten, obwohl er selbst keinen Hanf konsumierte. Allerdings war er bereits wegen einer Hanfzucht verurteilt worden. Zudem kam eine Liste zum Vorschein mit Kürzeln und Zahlen.

Für die Staatsanwaltschaft war klar: Der Mann war nicht nur ein Kokain-Konsument, sondern auch ein Dealer. Die grosse Menge des im Auto gefundenen Kokains sollte verkauft werden, ebenso die Hanfblüten. Das Geld stamme vom Kokainverkauf, die Liste sei eine Aufführung von Kunden und verkauften Kokainmengen. Insgesamt habe er mindestens 611 Gramm Kokaingemisch verkauft, rechnete der Staatsanwalt dem Strafgericht vor.

Der Ankläger forderte für den Drogenhandel eine unbedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Für weitere Delikte (Führen eines Fahrzeuges im fahrunfähigen Zustand, Führen eines Fahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung, Nichtabgabe der entzogenen Kontrollschilder sowie Verletzung der Meldepflicht) verlangte der Staatsanwalt eine unbedingte Geldstrafe von 4'800 Franken und für den Drogenkonsum einen Busse von 300 Franken. Zudem sollte eine früher ausgesprochene Geldstrafe von 1'000 Franken vollzogen werden.

Der Beschuldigte bestritt den Drogenhandel. Das Kokain sei für den Eigengebrauch bestimmt gewesen. Er sei damals sehr stark abhängig gewesen. Die Hanfblüten gehörten nicht ihm, das Bargeld sei für den Kauf von Kokain bestimmt gewesen, und die Liste eine Aufführung von Personen, denen er Geld ausgeliehen habe. Seine Verteidigerin verlangte für den Mann, der selbst sagte, «ich bin jetzt sauber, ich habe das Leben wieder im Griff», eine bedingte Geldstrafe von 1'500 Franken sowie eine Busse von 600 Franken. Vom Vorwurf des Drogenhandels sei er freizusprechen. Niemand der befragten Personen auf der Liste habe ihren Mandanten des Kokainverkaufs beschuldigt.

Auch gewisser Eigenkonsum

Das Strafgericht glaubte dem Mann nur teilweise und bestrafte ihn mit einer unbedingten siebenmonatigen Freiheitsstrafe, einer bedingten Geldstrafe von 10'800 Franken sowie einer Busse von 2'760 Franken. Zudem hat er die Verfahrenskosten von rund 60'000 Franken zu 70 Prozent zu tragen.

Aufgrund der Akten und der Aussage des Beschuldigten nach seiner Verhaftung, er sei jetzt ziemlich überführt, aber er wolle auch einen gewissen Eigenkonsum anfügen, erachtete das Strafgericht den Drogenhandel als erstellt. Allerdings könne ihm nicht der Verkauf von 611 Gramm Kokain nachgewiesen werden. Das Gericht ging von einem Verkauf von zwei Dritteln des aufgefundenen Kokains aus, was trotzdem zu einem Schuldspruch wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz führe. Auch die Hanfblüten seien ihm zuzuordnen und seien nicht für den Eigenkonsum bestimmt gewesen. Freigesprochen wurde er von den Vorwürfen, er sei vorsätzlich ohne Haftpflichtversicherung gefahren und habe die entzogenen Kontrollschilder nicht abgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ruggero Vercellone, Freier Mitarbeiter