Arbeiten mit der Motorsäge, das Fällen von Bäumen oder das Rücken von Stämmen sind gefährliche Arbeiten. In diese Sparte gehören ebenso das Aufrüsten von Bäumen, das Aufarbeiten von Windfallholz, das Arbeiten mit Seilkrananlagen oder mit Seilsicherung. All diese Arbeiten mit besonderen Gefahren dürfen ab Januar 2022 nur noch von Mitarbeitenden ausgeführt werden, die eine entsprechende Holzerausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Nach dem neuen Waldgesetz und der Richtlinie «Forstarbeiten», die von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) 2017 verabschiedet wurde, ist ein Nachweis von zehn Kurstagen in Holzerei und Motorsägen-Handhabung zwingend.
Zehn Kurstage zu absolvieren
Diese nun nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren eingeführte Regelung gilt für all jene, die für ein Entgelt Arbeiten für Dritte ausführen. Somit sind viele Landwirte, aber auch Lernende in der Landwirtschaft sowie auch Zivildienstleistende betroffen. Nach Abschluss des fünftägigen Basiskurses Holzernte sollte der ebenfalls fünftägige Weiterführungskurs innerhalb von zwei Jahren besucht werden.
Wenn eine Person in privatem Rahmen ohne Auftragsverhältnis arbeitet oder wenn sie unter Aufsicht einer Person steht, die mindestens eine Ausbildung als Forstwart/in EFZ hat, so darf zwischen den beiden Kursen Erfahrung gesammelt werden. Lernende dürfen die Holzerkurse bereits ab 15 Jahren besuchen.
Unfälle vermeiden
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (bul) erhofft sich dadurch eine Verringerung der tödlichen und schweren Unfälle. Immer wieder ist es in der Vergangenheit zu solchen gekommen. Stämme können anders fallen, als man beabsichtigt. Liegende Stämme können sich beim Entasten drehen. Eine Seilbahn kann den Belastungen nicht standhalten. All diesen Unfallherden versucht man in der Ausbildung mit Wissen entgegenzuwirken, denn jeder Unfall bedeutet persönliches Leid. Als zweiten Aspekt sei der volkswirtschaftliche erwähnt. Wird jemand durch einen Unfall invalid, sind die Folgekosten für die Gesellschaft meist hoch.
Von dieser Seite ist die Ausbildung auf jeden Fall zu begrüssen. Ob nun aber für jeden Streich mit der Motorsäge bereits ein zehntägiger Kurs notwendig wäre, bezweifeln auch Fachleute. Es war schon die Rede von einem «Führerschein für Motorsägen», dies sei aber bis dato nicht verwirklicht worden. Laut «Schweizer Bauer» wird die Kontrollbehörde agriss ab 1. Januar 2022 die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren. Auch der Kanton, beziehungsweise das Amt für Wald und Natur, macht die Zuständigkeit für den Vollzug geltend. Die kantonale gesetzliche Grundlage wird erarbeitet.