von Silvia Gisler
Das Holz ist gefunden und geschichtet, das Zeitungspapier und die Zündhölzli liegen bereit. Jetzt kann das Feuer zum Grillieren von Bratwurst und Co. entfacht werden.
Doch halt! Wer sich nicht an einer fest eingerichteten Feuerstelle befindet, hat dies zu unterlassen. Das Risiko, einen Wald- oder Flurbrand zu verursachen, ist aktuell erheblich.
Kein Feuer inmitten von Alpweiden entfachen
Ob man sich an einer fest eingerichteten Feuerstelle befindet oder nicht, ist aber nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Revierförster Peter Steiner bringt etwas Licht ins Dunkel: «Wenn eine Feuerstelle mit Beton ausgekleidet oder mit Tischen und Bänken ausgestattet ist, gilt dies als fest eingerichtet.»
Wenn aber um den Feuerplatz herum keinerlei Abgrenzung vorhanden ist, dann ermahnt der Revierförster zur Vorsicht. «Manchmal entdecke ich Leute, die mitten auf Alpweiden Feuer entfachen», sagt Steiner. «Ich erkläre ihnen, dass sie auf ihrem Rasen im Garten auch kein Feuer entfachen.» Entsprechend sollten sie es auch auf fremden Wiesen und Wäldern nicht tun. Manchmal erntet er dafür Verständnis, manchmal weniger.
Nach Hang- und Höhenlage unterschiedlich
Vor Kurzem haben die Nachbarkantone – ausser Zug – die Waldbrandgefahr ebenfalls erhöht. Dass dies der Kanton Schwyz auch hätte früher tun müssen, glauben die beiden Revierförster nicht. Je nach Hang- und Höhenlage sei die Waldbrandgefahr auch innerhalb des Kantons unterschiedlich gross.
Die Situation wird laufend neu beurteilt. Ein leichter Regen reicht nicht aus, um sie zu beruhigen. «Ich wäre nicht unglücklich, über ein paar Tage Regen. Aktuell sind wir aber über jeden Tropfen froh», so Steiner.
Update: Am Donnerstag (16. April) meldete der Kanton Schwyz ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das BAFU und der Kanton stufen die Brandgefahr auf erheblich ein.