von Urs Attinger
In einem Postulat und zwei Motionen an den Regierungsrat hat der Kantonsrat Rudolf Bopp (GLP, Einsiedeln) im vergangenen Jahr Vorschläge und Forderungen bezüglich des Langsamverkehrs eingereicht.
Es sei nicht ideal, dass die Kompetenzen für die Radwege im Kanton Schwyz auf zwei Ämter aufgeteilt seien. Das Tiefbauamt (TBA) ist für die Radwege entlang von Kantonsstrassen zuständig und das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) für jene abseits der Kantonsstrassen.
Bopp schlägt vor, zu überprüfen, ob diese Anordnung zweckdienlich ist und ob vielleicht das Amt für Raumentwicklung (ARE) für diese Aufgabe als einziges Amt in Frage käme.
Nicht nur entlang der Kantonsstrassen
Weiter zeigt er auf, dass aktuell nur direkt an Kantonsstrassen angrenzende Radrouten über die Strassenrechnung finanziert werden können.
Um dieser Tatsache Abhilfe zu schaffen, möchte der Einsiedler Kantonsrat die Kantonsbeiträge an die Verbindungsstrassen von derzeit maximal acht Prozent auf maximal zwölf Prozent erhöhen und gleichzeitig den Verwendungszweck zu erweitern, damit nicht nur an Verbindungsstrassen, sondern auch an überörtliche Radrouten Kantonsbeiträge ausgerichtet werden können.
Der Langsamverkehr entlaste die Strassen, sei gut für die Umwelt und das Klima und trage zur Stärkung des Tourismus bei. «Deshalb bitten wir den Regierungsrat, einen ‹Massnahmenplan Radrouten› vorzulegen und innert zehn Jahren umzusetzen», schreibt Rudolf Bopp.
Für durchgängige Radrouten
Der Regierungsrat erklärt das Postulat als erheblich, weil er erkennt, dass es Sinn macht, die Verantwortung für die Radwege einem Departement zu übergeben.
Namentlich nennt er das Baudepartement, weil da auch der ganze übrige Verkehr angesiedelt ist. Auch beim Bund sei das ASTRA für den Langsamverkehr zuständig. Diese Absicht des Kantons sei jedoch nicht auf nennenswerte Schnittstellenprobleme zwischen TBA und AWN zurückzuführen, sondern einer einheitlichen Oberaufsicht geschuldet.
«Nicht angezeigt oder verfrüht»
Die beiden Motionen wandelt der Regierungsrat in Postulate um und erklärt sie ebenfalls als erheblich. Er ist jedoch der Meinung, «dass die Übernahme der konkret vorgeschlagenen Finanzierungsnormen nicht angezeigt oder verfrüht ist».
Dies, weil im Rahmen der Gesamtverkehrsstrategie 2040, die 2017 verabschiedet wurde, der Langsamverkehr zusammen mit dem öV und dem motorisierten Individualverkehr als eine von drei gleichwertigen Teilstrategien festgehalten sei und noch Spielraum bestehe.
Zusammenfassend schreibt der Regierungsrat, dass er gewillt ist, die Gesamtverkehrsstrategie umzusetzen. Er spricht sich klar für durchgängige Langsamverkehrsverbindungen im Kanton Schwyz aus. Wie genau diese Radwege, aber auch Wanderwege, Bikerouten und Fusswege, finanziert werden sollen, ist noch offen.