Als Folge der Hochwasserlage des Vierwaldstättersees und der für diesen geltenden (höchsten) Gefahrenstufe 5 hat der Kanton Schwyz in Koordination mit den anderen Anrainerkantonen am 16. Juli entschieden, auf dem Schwyzer Teil des Vierwaldstättersees ab Samstag, 17. Juli, 0 Uhr, und mit Wirkung bis auf Widerruf die Schifffahrt für alle Boote inkl. Stand-Up-Paddles und dergleichen zu verbieten. Damit sollte primär verhindert werden, dass durch Wellenschlag der Schiffe das Wasser weitere Uferpartien überschwemmt und dadurch zusätzliche Schäden an Liegenschaften und Einrichtungen verursacht.
Ab morgen aufgehoben
Nachdem sich der Wasserstand des Vierwaldstättersees bereits am Wochenende zunächst stabilisiert hatte, er inzwischen wieder deutlich zurückgegangen ist und die Wetterprognosen für die nächsten Tage günstig sind, bedarf es des Verbots der privaten Schifffahrt nicht mehr. Dieses wird in Absprache mit den weiteren Anrainerkantonen somit mit Wirkung ab Dienstag, 20. Juli, 0 Uhr, wieder aufgehoben.
Dennoch ergeht der Appell an die Bevölkerung, bei Aktivitäten am und auf dem Wasser weiterhin die erforderliche Vorsicht walten zu lassen und bei der Schifffahrt unnötigen Wellenschlag zu vermeiden.