Gemäss der vom Amt für Umwelt und Energie online gestellten Wegleitung zum Bau und zur Bewilligung von Luft-Wasser-Wärmepumpen (LWP) ist das Verfahren jetzt einfacher geworden. Nur Projekte ausserhalb der Bauzone bedürfen einer ordentlichen Baubewilligung. Innen aufgestellte LWP sogar nur dann, wenn es von aussen sichtbare Veränderungen gibt. Aussenaufgestellte LWP können ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren durchlaufen, wenn kein Widerspruch der eingereichten Unterlagen besteht.
Für innen aufgestellte LWP innerhalb der Bauzone reicht sogar ein Meldeverfahren, ebenfalls vorausgesetzt, dass sich die Unterlagen nicht widersprechen. Das Amt für Umwelt und Energie bestätigt, dass dies zur gezielten Förderung der umweltfreundlichen Heizung gemacht wurde.