Im Kalender vieler Bauern ist der 15. Juni dick und rot angestrichen. Ab diesem Datum dürfen Teile der ökologischen Ausgleichsflächen gemäht werden. Dazu gehören unter anderem auch viele Kilometer von Kanalböschungen der Linthebene-Melioration. So sind in den letzten rund vier Wochen etliche Hektaren Flächen gemäht, der Grasertrag getrocknet und in den meisten Fällen auch korrekt weggeführt worden. Als Futter wird dieses Ökoheu insbesondere beim Jungvieh eingesetzt.
Auch die Werkgruppe der Linthebene-Melioration ist seit Tagen dabei, diejenigen Böschungen ein erstes Mal zu mähen, die nicht an die hiesigen Bauern verpachtet sind. Vor dem Mähen werden die Böschungen nach invasiven Neophyten abgesucht und zusammen mit weiteren Pflanzen, die in der Landwirtschaft unerwünscht sind, durch Ausreissen bekämpft und ordentlich entsorgt. Damit kann eine Weiterverbreitung wirksam eingedämmt werden. Für die Pachtflächen hat die Linthebenen-Melioration vertraglich vereinbart, dass die Bekämpfung der nicht erwünschten Pflanzen Sache des Pächters ist.
Schnittgut nicht im Gewässer entsorgen
Immer wieder nehmen es einige Pächter mit den Bestimmungen aus dem Pachtvertrag aber nicht sehr genau. So ist das Mähgut der Böschungen möglichst kurz nach dem Schnitt unter keinen Umständen im Gewässer zu entsorgen. Denn dies verursacht im Unterlauf der Kanäle oder dann spätestens im Zürichsee regelmässig grosse Kosten. Die Folge davon sind aufwendige Bergungsaktionen von Grüngut, was an der Quelle leicht vermieden werden könnte.
Die Bewirtschafter können also mit dem korrekten Umgang auf ihren Mähflächen viel dazu beitragen, dass den Unterliegern nicht unnötig Kosten entstehen. Da für die Mähflächen auch öffentliche Gelder in Form von Direktzahlungen fliessen, darf die Bevölkerung erwarten, dass hier mit der notwendigen Sorgfalt gearbeitet wird.