Das neu erlassene Beurteilungsreglement geht auf die Ergebnisse einer vom Erziehungsrat im September 2019 eingesetzten Arbeitsgruppe zurück. Diese hatte den Auftrag, die kantonalen Rahmenbedingungen im Bereich Beurteilung so anzupassen, dass die Qualität und Verlässlichkeit der Beurteilung sowie die Vergleichbarkeit der Zeugnisse sichergestellt werden können.
Zwischen Februar und Mai 2021 fand eine breite Vernehmlassung statt, zu welcher sämtliche Schuleinheiten, die Gemeinde- und Bezirksschulräte, der Verband Schwyzer Gemeinden und Bezirke (vszgb), die Pädagogische Hochschule Schwyz (PHSZ), der Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Schwyz (VSLSZ), der Verband Lehrerinnen und Lehrer Kanton Schwyz (LSZ) sowie die beiden kantonalen Ämter der anschliessenden Sekundarstufe II eingeladen wurden. Die eingegangenen Rückmeldungen zeigten eine grosse Übereinstimmung und Einigkeit, dass das bestehende Promotionsreglement ersetzt werden soll.
Was bleibt und was wird neu?
Um die Qualität der Beurteilung zu verbessern, wird das neue System der ganzheitlichen Beurteilung auf drei Elemente aufgeteilt. Diese sind das Zeugnis (Notenzeugnis ab der 3. Primarklasse, neu in der Primarstufe nur noch als Jahreszeugnis), das Standortgespräch zwischen Lehrperson, Schülerin/Schüler und Erziehungsberechtigten (neu verpflichtend jährlich) sowie der Schullaufbahnentscheid.
Die Standortgespräche bilden neu die Grundlage für die förderorientierte Beurteilung. Die Standortgespräche erfolgen mittels eines standardisierten Gesprächsbogens, auf welchem eine Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers erfolgt und Ziele, Fördermassnahmen und weitere Abmachungen festgehalten werden. «Die Standortgespräche weisen somit einen weit höheren Informationsgehalt auf, als lediglich die Bekanntgabe von Zeugnisnoten und ermöglichen es dadurch, auf eine notenmässig definierte Steignorm zu verzichten», schreibt der Erziehungsrat in seiner Medienmitteilung.
Umsetzung auf das Schuljahr 2023/2024
Um dem Amt für Volksschulen und Sport sowie den Lehrpersonen genügend Vorlaufzeit für die Umsetzung der neuen Beurteilungsstrukturen zu geben (Erarbeitung der nötigen Unterlagen und Formulare), tritt das neue Beurteilungsreglement auf das Schuljahr 2023/2024 in Kraft. Da im Rahmen der Vernehmlassung von verschiedenen Vernehmlassungspartnern die Rückmeldung erfolgt ist, dass mit dem neuen Beurteilungsreglement die Belastung – insbesondere der Klassenlehrpersonen – steige und dies in der Ressourcierung berücksichtigt werden müsse, hat der Erziehungsrat das Amt für Volksschulen zudem beauftragt, diesbezüglich eine «ganzheitliche Überprüfung» vorzunehmen und ihm bis spätestens Ende 2022 Bericht zu erstatten. Dabei soll unter anderem auch ein Vergleich mit den Regelungen in den anderen Zentralschweizer Kantonen vorgenommen werden.