Bund und Kanton unterstützen Unternehmen, die infolge der Covid-19-Pandemie als Härtefall gelten. Nicht rückzahlbare Beiträge können Unternehmen gewährt werden, die besonders von der Covid-19-Pandemie betroffen sind.
Härtefallanträge können noch bis spätestens 31. Juli elektronisch eingereicht werden. Anschliessend endet im Kanton Schwyz das Härtefallprogramm.
Die detaillierten Anforderungen (Gründungsdatum, Firmensitz, Mindestumsatz usw.) sowie die Berechnungsgrundlage für die Härtefallbeiträge sind unter www.sz.ch/haertefall abrufbar.