Gemäss einer im Januar veröffentlichten Studie nützt die eingeführte Stellenmeldepflicht der eigentlichen Zielgruppe, nämlich der über 50-jährigen Stellensuchenden, gar nichts. «Die Ü50 kommen meist nur über persönliche Kontakte zu neuen Stellen. Der Erfolg, über Bewerbungsplattformen zu einem neuen Job zu kommen, ist für die Ü50 sehr klein», sagte Studienleiter Pascal Scheiwiller von der Outplacementfirma Von Rundstedt.
Von Rundstedt unterstützt Entlassene bei der Suche nach einer neuen Stelle. Für das jetzige Arbeitsmarkt-Barometer wurden Informationen von 1'524 gekündigten Menschen und von 192 Unternehmen ausgewertet, die im vergangenen Jahr Kündigungen ausgesprochen hatten.
Kritik an Studie
Das Ergebnis der Studie veranlasste CVP-Kantonsrätin Irene Huwyler Gwerder dazu, mittels einer Interpellation mit einigen Fragen an den Regierungsrat zu treten. «Der Kern der Stellenmeldepflicht liegt im Informationsvorsprung von fünf Arbeitstagen, während denen die offenen Stellen vom Arbeitgeber nicht öffentlich ausgeschrieben werden», erklärt der Regierungsrat des Kantons Schwyz in seiner Antwort. Die von der Interpellantin angesprochene Studie lasse gerade diesen Aspekt ausser Acht. «Die Stellenmeldepflicht wurde nicht für eine bestimmte Alterskategorie, sondern für alle Stellensuchenden konzipiert », so der Regierungsrat weiter.
Das eigentliche Ziel der Stellenmeldepflicht sei ein Rückgang der Zuwanderung aus dem Ausland. Ob dieses erreicht werden könne, sei nach wie vor offen, so der Regierungsrat. Jedoch stellte das SECO nach einer ersten Untersuchung fest, dass die Einführung insgesamt erfolgreich verlaufen sei. So hätten in den ersten zwölf Monaten von den rund 64'000 Meldungen seitens Arbeitgeber rund 4800 zu einer Anstellung geführt.
Übrigens: Aufgrund der Corona-Lage ist die Meldepflicht derzeit ausgesetzt.