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Kanton
05.07.2021

Klosterplatz: Kanton und Bezirk haben sich gefunden

Bild: cp
Im September 2019 hat das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz mit einem Baustopp als vorsorgliche Massnahme dem Bezirksrat Einsiedeln die geplante Pflästerung mit Mörtel auf dem Klosterplatz untersagt. Zwischen den beiden Parteien gab es nun einen Vergleich.

Die zwischen Bezirk Einsiedeln  und der kantonalen Denkmalpflege bestehenden Differenzen ergaben sich insbesondere in der Art der Pflästerung des Platzes. Während der Bezirk Einsiedeln eine in Mörtel gebundene und geschnittene Pflästerung beabsichtigte, war aus Sicht der Denkmalpflege eine ungebundene und gespaltene Pflästerung in Sand zwingend.

Gegen den Baustopp des Bildungsdepartements wurde seitens des Bezirks Einsiedeln eine Aufsichtsbeschwerde beim Regierungsrat eingereicht und ein Gutachten der Schweizer Fachstelle «Hindernisfreie Architektur» eingebracht. Die kantonale Denkmalpflege ihrerseits holte ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ein, welches sich zur Wahl von Material, Bearbeitungsart und Verlegeart von Pflastersteinen auf dem Klosterplatz äusserte. Im August 2020 erfolgte ein Augenschein mit den betroffenen Parteien unter der Leitung des Vorstehers des Bildungsdepartements.

Im Bestreben um eine einvernehmliche Lösung fanden seit Ende des vergangenen Jahres verschiedene Abklärungen und Gespräche unter der Leitung des Bezirks Einsiedeln statt, zum einen mit dem Kanton, zum anderen auch mit dem Kloster Einsiedeln. Im Mittelpunkt standen die Gemeinsamkeiten und das Finden einer Lösung, die möglichst allen tangierten Interessen Rechnung trägt. Ende April 2021 resultierte schliesslich eine Vergleichslösung.

Gestaltung neu ausgeschrieben

So wird der Bezirk Einsiedeln die ursprünglich vorgeschlagene Gestaltung des «Platzes im Platz» mit Flusskieseln in Reihenpflästerung (Spinnennetz) ausgeführt, neu ausschreiben.

Ausgenommen sind die zum Marienbrunnen führenden Muldenrinnen bzw. hindernisfreien Streifen. Die Denkmalpflege bzw. das Bildungsdepartement anerkennen die Bemühungen des Bezirks Einsiedeln und dessen Bestreben, den denkmalpflegerischen Wünschen entgegenzukommen und sind bereit, etwaig entstehende Mehrkosten mitzutragen. Das aktuell sistierte Verfahren kann aufgrund dieses Vergleichs abgeschrieben werden.

Der Schwyzer Regierungsrat hat dem Vergleich am 22. Juni 2021 dem Vergleich zugestimmt.

Vor dem verhängten Baustopp von 2019 war alles bereit für die Arbeiten am "Platz im Platz". Bild: pp

Verbesserung für Benutzer

Der Bezirk Einsiedeln seinerseits verkündet in einer Medienmitteilung, man schwenke "in Anbetracht des ergangenen Gutachtens der ENHK/EDK und nach Einschätzung der Rechtslage auf die vom Kloster und der Denkmalpflege favorisierte Gestaltung des «Platzes im Platz» ein".

Aufgrund des gemeinsamen Eigentums und der damit verbundenen gemeinsamen Interessen von Bezirk und Kloster könne dieser auch nur gemeinsam gebaut und gestaltet werden.

Nun bereiten Bezirk und Kloster als Bauherrschaft das neue, auf den «Platz im Platz» und auf dessen Ausführung/Gestaltung beschränkte Baugesuch vor, das dann öffentlich aufgelegt werde. "Ziel von Bezirk und Kloster bleibt ein möglichst hindernisfreier «Platz im Platz» im Rahmen, wie dies das Objekt von nationaler Bedeutung und die Denkmalpflege zulassen." Gegenüber dem früheren Zustand des «Platz im Platz» lasse sich in jedem Fall eine markante Verbesserung für alle Benutzerinnen und Benutzer erzielen.

Redaktion March24 und Höfe24
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