Bei den Regierungsratswahlen vom 22. März wurden sechs von sieben Regierungsratsmitgliedern gewählt. Der zweite Wahlgang ist am 17. Mai vorgesehen. An diesem Tag finden auch die Bezirksrats- und Gemeinderatswahlen statt. Der Regierungsrat will an diesem Datum festhalten.
«Vorteile überwiegen»
Eine bei den Parteien sowie den Bezirken und Gemeinden durchgeführte Konsultation zeige eine klare Mehrheit für das Festhalten des Wahltermins am 17. Mai. Als wesentliche Gründe seien genannt worden, dass damit Unsicherheit durch verlängerte Amtsperioden oder Notlösungen verhindert werden könne, dass die briefliche Stimmabgabe ohne gesundheitliche Risiken möglich sei und dass die Wahlen am 22. März gezeigt hätten, dass die Durchführung unter erschwerten Bedingungen erfolgen könne. Der Regierungsrat habe deshalb nach sorgfältiger Abwägung aller Argumente entschieden, den zweiten Wahlgang für die Regierungsratswahlen sowie die Bezirks- und Gemeinderatswahlen wie vorgesehen am 17. Mai durchzuführen.
Flankierende Massnahmen
«Die Durchführung von Wahlen ist unter den Vorgaben des BAG möglich», heisst es in der Medienmitteilung des Regierungsrats. Die Bezirke und Gemeinden würden angehalten, alle Anordnungen bezüglich Hygienemassnahmen und Abstandhalten umzusetzen. Zusätzlich habe der Regierungsrat entschieden, dass die Urnen am Abstimmungssonntag nicht geöffnet werden. Allen Wahlunterlagen werde ein Merkblatt mit den wichtigsten Verhaltensregeln beigelegt.