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Kanton
04.07.2021

Freispruch nach Unfall: Mofa-Fahrer hatte Kollektiv-Bewilligung

Es hat sich nicht um eine Freizeit-, sondern um eine Probefahrt gehandelt, wie das Kantonsgericht festhält. (Symbolbild)
Es hat sich nicht um eine Freizeit-, sondern um eine Probefahrt gehandelt, wie das Kantonsgericht festhält. (Symbolbild) Bild: Kapo St. Gallen
Das Kantonsgericht hebt ein Urteil des Küssnachter Einzelrichters auf und spricht einen Motorfahrradfahrer frei.

Der Unfall ereignete sich am Rand des Seebodenalp-Bergrennens im Jahr 2017. Ein Funktionär war mit einem alten Mofa auf der Seebodenstrasse bergwärts Richtung Seebodenalp oberhalb von Küssnacht unterwegs. Beim Vorbeifahren an einer fünfköpfigen Familie kollidierte er mit einem fünfjährigen Knaben.

Von der Staatsanwaltschaft wurde der Mann aus dem Kanton Aargau per Strafbefehl wegen vorsätzlichen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, wegen fahrlässiger Verkehrsregelverletzung durch ungenügende Vorsicht gegenüber Kindern und wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrzeugausweis beziehungsweise ohne Haftpflichtversicherung zu einer bedingten Geldstrafe von 700 Franken und einer Busse von 700 Franken verurteilt.

Der angerufene Einzelrichter des Bezirks Küssnacht sprach denMofafahrer vom Vorwurf der fahrlässigen Verkehrsregelverletzung wegen ungenügender Vorsicht gegenüber Kindern frei. Im Übrigen wurde er schuldig gesprochen und mit einer bedingten Geldstrafe von 700 Franken und einer Busse von 375 Franken bestraft.

Kollektiv-Bewilligung und nicht auf einer Freizeitfahrt

Der Beschuldigte zog vors Kantonsgericht und wurde dort von jeglicher Schuld und Strafe freigesprochen. Es stimme zwar, dass der Mofafahrer, der als Fahrrad- und Mofamechaniker mit Motorfahrrädern handelt, am besagten Tag das Fahrzeug ohne Fahrzeugausweis und ohne Haftpflichtversicherung fuhr. Zudem hatte er ein Kontrollschild montiert, das ausser Verkehr gesetzt worden war. Dennoch könne ihm das nicht angelastet werden.

Der Beschuldigte verfügte nämlich über eine Kollektiv-Bewilligung, die ihn berechtigte, Motorfahrräder für Vorführ- oder Probefahrten ohne Fahrzeugausweis und ohne Kontrollschilder zu verwenden. Er habe laut Kantonsgericht glaubhaft erklären können, dass er das vor wenigen Tagen restaurierte Mofa ans Rennen mitgenommen habe, um testen zu können, ob die Kupplung am Berg halte. Diese Testfahrt habe er sodann an jenem Tag auch gemacht, als es zum Unfall kam. Es habe sich nicht um eine Freizeit-, sondern um eine Probefahrt gehandelt.

Mofafahrer erhält Entschädigung

Dass er das ausgemusterte Kontrollschild nach eigenen Angaben aus ästhetischen Gründen und um unnötige polizeiliche Anhaltungen zu vermeiden, montiert hatte, könne ihm ebenfalls nicht vorgeworfen werden. Weil er zur Fahrt auch ohne Kontrollschild berechtigt gewesen sei, habe er gar keinen Grund gehabt, den Versicherungsschutz vorzutäuschen.

Mit dem Freispruch wurde dem Mofafahrer eine Entschädigung von 5'700 Franken zugesprochen, die der Bezirk Küssnacht zu bezahlen hat. Zudem erhält er eine Entschädigung von 3'500 Franken aus der Kantonskasse. Die Verfahrenskosten von über 5'000 Franken haben Bezirk und Kanton zu tragen.

Ruggero Vercellone
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