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01.07.2021
06.05.2022 15:35 Uhr

BirdLife widerspricht: Sträucher und Bäume nicht jetzt schneiden

Zum Schutz der Vögel ruft der Vogelschutzverein dazu auf, die Hecken noch nicht zu stutzen.
Zum Schutz der Vögel ruft der Vogelschutzverein dazu auf, die Hecken noch nicht zu stutzen. Bild: Bilderbox
Die Bauämter der Gemeinden fordern das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern ein. Die Vogelschützer rufen aber dazu auf, zuzuwarten, weil in den Hecken Jungvögel oder gar noch die Brut lebt.

Während sich einige Gemeinde-Bauämter kürzlich an die Öffentlichkeit wandten und darauf aufmerksam machten, dass Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden müssen, ruft BirdLife Schwyz dazu auf, «Sträucher und Bäume nicht jetzt zu schneiden». Ein Widerspruch? Oder gar ein Zeichen dafür, dass sich Bauämter und Ornithologen in den Haaren liegen? Mitnichten, aber ein gewisser Interessenskonflikt ist vorhanden, zumindest in diesem Jahr, wie Theo Weber, der Vorsteher des Schwyzer Amtes für Wald und Natur, erklärt.

Eine gesetzliche Verpflichtung

Die rechtliche Ausgangslage schildert Weber wie folgt: Gemäss Strassengesetz und kommunaler Gesetzgebung sind Liegenschaftsbesitzer verpflichtet, Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Wegen so zurückzuschneiden, dass der Verkehr auf Strassen, Plätzen, Fusswegen und Trottoirs nicht durch hervorstehende oder herunterhängende Äste und Zweige behindert oder gefährdet wird. Das leuchtet ein.

Kalter Mai – zweite Brut

Auf der anderen Seite macht BirdLife Schwyz darauf aufmerksam, dass «ein Teil der Vogeleltern jetzt die Jungvögel füttert und führt, während andere Vögel noch am Brüten sind. Und wenn da mit der Heckenschere hantiert wird, so können das Brutgeschäft von Vögeln gestört oder Nester mit Eiern oder Jungvögeln zerstört werden. Zudem kann es sein, dass Nester freigelegt werden, so dass Räuber die Nester beziehungsweise die Jungvögel oder Eier darin viel schneller entdecken.

Generell brüten die Vögel laut Theo Weber von Mitte März bis Mitte Juli. «Heuer haben wir eine etwas spezielle Situation. In diesem Jahr ist das Brutgeschäft von einigen Vögeln verspätet. Die tiefen Temperaturen im Mai bewirkten, dass zurzeit ein zweites Brutgeschäft im Tun ist», erklärt der Wald- und Natur-Fachmann. Sein Rat ist ein einfacher: «Überlegen ist nie verboten.» So sei es sinnvoll, dort, wo Äste und Zweige offensichtlich übers Terrain hinauswachsen, mit der Gartenschere oder der Handsäge Einhalt zu gebieten. «Das grosse Zurückschneiden der Hecken soll dann Ende Juli/Anfang August folgen», schlägt Theo Weber vor. 

Damit kämen die Liegenschaftsbesitzer auch den Aufforderungen der Gemeinden nach, denn die Höfner Gemeinden beispielsweise verlangen ein Zurückschneiden bis zum 30. August.

Stefan Grüter, Redaktion March24 und Höfe24