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23.06.2021

38 Schwyzer reichen Beschwerde gegen Covid-19-Gesetz ein

Das Schwyzer Stimmvolk lehnte im Gegensatz zur Schweiz das Covid-19-Gesetz ab, nun soll die Abstimmung wiederholt werden.
Das Schwyzer Stimmvolk lehnte im Gegensatz zur Schweiz das Covid-19-Gesetz ab, nun soll die Abstimmung wiederholt werden. Bild: Lars Morger
Mit einer Stimmrechtsbeschwerde fordern 38 Schwyzer, die Abstimmung übers Covid-19-Gesetz zu wiederholen. Sie waren bereits vor dem Urnengang vor Bundesgericht gescheitert. Zusätzlich bemängeln sie die Auszählung.

Schwyz festigt seinen Ruf als Nein-Sager-Kanton zusätzlich. Das Schweizer Stimmvolk hatte zwar das Covid-19-­Gesetz am 13. Juni mit 60 Prozent angenommen, nicht aber der Kanton Schwyz, wo 60 Prozent Nein sagten. Nun fechten 38 Schwyzer die Abstimmung mit einer Beschwerde vor Bundesgericht an.

Die Beschwerdeführer wiederholen in der erneuten Eingabe ans Bundesgericht die Rüge an den Erläuterungen zum Abstimmungsgegenstand, wie sie gestern über Irene Herzog-Feusi mitteilten. Im Abstimmungsbüchlein hätten Informationen über die seit September 2020 erfolgten sechs Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen gefehlt.

Der Bundesrat hatte vor der Abstimmung gekontert, diese Gesetzes­änderungen seinen formell nicht Gegenstand der Abstimmung. Das Bundesgericht lehnte die geforderte Verschiebung des Abstimmungs­termins ab. Gemäss den Beschwerdeführern verwies es darauf, dass nach der Abstimmung erneut Beschwerde erhoben werden könne.

Somit beantragen sie nun, das Ergebnis für ungültig zu erklären und eine neue Abstimmung zum Covid-19-Gesetz anzusetzen.
Weiter beanstanden die Beschwerdeführer die Auszählpraxis im Kanton Schwyz. Die Regelung, wonach die Stimmcouverts zwecks schnellerer Auszählung schon vor dem Abstimmungssonntag geöffnet werden dürften, verletze die Verfassungsartikel des Schutzes vor Willkür und der Wahrung von Treu und Glauben.

Andreas Knobel, Redaktion March24 & Höfe24
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