Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat dem 2017 entlassenen kantonalen Schiffsinspektor fälschlicherweise eine Abfindung in der Höhe von zwei Bruttomonatslöhnen zugesprochen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht, das eine Beschwerde des Schwyzer Regierungsrates gutgeheissen hat.
Der Schiffsinspektor war wegen «Dienstpflichtverletzungen» und «verschiedener Vorkommnissen» entlassen worden, was landesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Der Entlassene hatte unter anderem eigenmächtig und ohne Absprache mit dem Departement ein Baugesuch eingereicht, um der schwimmenden Plattform der Zürcher Kunstausstellung Manifesta in Pfäffikon ein Weiterleben zu ermöglichen.
Bundesgerichtsurteil 8C_710/2019 vom 11. März 2020
Vollständiger Bericht über die Gerichtsverhandlung in der Print-Ausgabe des «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» vom Mittwoch, 25. März, zu lesen.