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Kanton
21.03.2020
21.03.2020 15:00 Uhr

Unterstützungspaket zugunsten der Schwyzer Wirtschaft

Der Schwyzer Regierungsrat beschliesst eine Kreditausfallgarantie im Umfang von 50 Mio. Franken.
Der Schwyzer Regierungsrat beschliesst eine Kreditausfallgarantie im Umfang von 50 Mio. Franken.
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat die Eckpunkte eines umfangreichen Hilfspakets für die Schwyzer Wirtschaft festgelegt. Ziel der Massnahmen ist, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen. Zu diesem Zweck sichert der Regierungsrat den Geschäftsbanken eine Kreditausfallgarantie im Umfang von 50 Mio. Franken zu.

Der Kanton Schwyz unterstützt die von der Krise betroffenen Unternehmen und Selbständigerwerbenden mit rückzahlbaren Krediten zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Für diese Kredite stellt der Kanton 50 Mio. Franken als Kreditausfallgarantie bereit. Diese deckt ein Drittel des Kreditvolumens von 150 Mio. Franken ab.

Somit steht der Wirtschaft im Kanton Schwyzkurzfristig ein Kreditvolumen von 150 Mio. Franken zur Verfügung. Die Kreditvergabe erfolgt über Geschäftsbanken im Kanton Schwyz.

Kulanz bei Zahlungsfristen

Weiter ist der Regierungsrat gewillt, sämtliche eingehenden, bewilligten Rechnungen innert 15 Tagen zu bezahlen. Die Zahlungsfristen für Rechnungen seitens des Kantons dehnt er auf 120 Tage aus. Der Regierungsrat ersucht alle Körperschaften der öffentlichen Hand sowie dieprivaten Unternehmen, denen es möglich ist, ihm dabei zu folgen. Auf diese Weise kann die Liquidität der betroffenen Unternehmen verbessert werden.

Steuerforderungen von Kanton und Gemeinden

Für Unternehmen und natürliche Personen, z.B. Selbstständigerwerbende, die wegen der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie die fälligen Steuerrechnungen derzeit nicht bezahlen können,ist eine Erstreckung der üblichen Zahlungsfrist, die Zahlung in Raten oder eine Stundung mög-lich. Bereits in Betreibung gesetzte Forderungen werden weiterhin aufgrund der konkreten Ver-hältnisse im Einzelfall und unter Berücksichtigung des bundesrätlich angeordneten Rechtsstillstandes beurteilt.

Einreichungsfrist für Steuererklärung

Zudem hat der Regierungsrat entschieden, die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 von natürlichen Personen vom 31. März auf den 31. Mai 2020 zu erstrecken.

Redaktion Höfe24
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