Auch die Kirche ist von den neuesten Beschlüssen des Bundesrats tangiert. Der Delegierte des Apostolischen Administrators, Dr. Martin Grichting, gab die Rahmenbedingungen für die ganze Diözese Chur, zu der auch der Kanton Schwyz gehört, heraus.
Die Kirchen bleiben offen
Unter öffentliche und private Veranstaltungen fallen einerseits Eucharistiefeiern (Sonntags- und Werktagsmessen), aber auch alle anderen Formen des gemeinsamen Gottesdienstes sowie kirchliche Anlässe jeglicher Art. «Ausgenommen sind Beerdigungen im engen Familienkreis», so Grichting in den kürzlich publizierten Richtlinien des Bistums. Dieser Personenkreis könnte Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, Geschwister, Kinder, Pflegekinder, Adoptiveltern und Grosseltern umschliessen. Die Feier der Taufe hingegen ist ausgesetzt, ausser im Falle der Nottaufe. Die Heilige Messe soll und darf deshalb vorerst von den Priestern nur noch privat gefeiert werden. Es finden keine gemeinsamen religiösen Feiern statt, auch nicht an Festtagen wie Gründonnerstag, Karfreitag und Ostern.
Die Kirchen bleiben aber offen für die Beichte sowie für das persönliche Gebet. Die Pfarreien sind jedoch nur per Telefon und E-Mail erreichbar,
aktuelle Informationen gibt es auf den jeweiligen Webseiten.
Seelsorger sind angehalten, besonders auf Hygiene-Massnahmen zu achten, insbesondere bei der Spendung der Krankensalbung. Sie sollen sich
zudem bei Personen ihrer Gemeinschaft, von denen sie wissen, dass sie über kein oder kein gutes Beziehungsnetz verfügen, über deren Wohlbefinden erkundigen und gegebenenfalls eine Art von Betreuung oder Hilfestellung organisieren.
Mehr zur aktuellen Situation in den Pfarreien gibt es aktuell auf der jeweiligen Webseite.