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Kanton
18.03.2020

Lebensmittelläden dürfen am Josefstag offen haben

Bild: fan
Das Volkswirtschaftsdepartement wird allen Geschäften, soweit sie Lebensmittel und Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten, eine Ausnahmebewilligung erteilen.

Der Josefstag ist im Kanton Schwyz ein Feiertag, welcher den Sonntagen im Sinne des Arbeitsgesetzes gleichgestellt ist. Dies bedeutet, dass am Josefstag grundsätzlich ein Verbot der Sonntagsarbeit gilt. 

Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz eingestuft und die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Seit gestern dürfen nur noch Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken geöffnet bleiben, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels sowie die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.

In dieser ausserordentlichen Lage müssen all diese Einrichtungen am Josefstag geöffnet haben können. Ein dringendes Bedürfnis ist ausgewiesen, da es eine zentrale Massnahme zur Bekämpfung des Coronavirus ist, grössere Menschenansammlungen unbedingt zu vermeiden. Die Schliessung der Lebensmittelläden am Josefstag würde dazu führen, dass die Kunden gedrängt am Mittwoch und Freitag diese Geschäfte aufsuchen würden, um ihre Besorgungen zu erledigen.

Öffnung des Geschäfts ist freiwillig

«Hinzu kommt», so Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartement, «dass die Versorgungssicherheit der Bevölkerung oberste Priorität hat, insbesondere da alle Restaurants und Märkte bis am 19.  April geschlossen sein müssen.» 

Um diese ausserordentliche Situation zu entschärfen, hat das Volkswirtschaftsdepartement im Sinne einer Sofortmassnahme entschieden, diesen Geschäften zu erlauben, einmalig und ausnahmsweise am Josefstag geöffnet zu sein. Jedes dieser Geschäfte hat selber zu bestimmen, ob es von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will. (VD/i)

Redaktion Höfe24
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