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Kanton
17.03.2020

Wann gibt es eine Busse?

Bei Widerhandlungen zum Epidemiegesetz sind in Schwyz Bussen von bis zu 10 000 Franken möglich. Zum Beispiel, wenn Restaurants geöffnet oder Veranstaltungen durchgeführt werden.

Hält sich jemand nicht an die vom Bundesrat verordneten Massnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, können von der Polizei Bussen ausgesprochen werden.

Laut der Kantonspolizei Schwyz sind sich «einige Mitbürger des Ernstes der Lage noch nicht bewusst». Es gingen rund ein Dutzend Meldungen bei der Polizei ein, wonach die Bundesvorgaben nicht eingehalten würden. Diesen Hinweisen ging man nach.

Die Kantonspolizei rückte aus, erhob den Sachverhalt und intervenierte, wo notwendig, bei Veranstaltern oder Wirten. «Diese waren allesamt einsichtig», so Florian Grossmann. Bislang hat die Kantonspolizei Schwyz keine Anzeigen gemacht. Kommt es zu einer Anzeige, sieht das Epidemiengesetz Bussen von bis zu 10 000 Franken vor. Ein allfälliges Strafmass würde durch die Staatsanwaltschaft ausgesprochen.

Redaktion Höfe24
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