Im Jahr 2017 hat das Bundesgericht entschieden, dass den Erziehungsberechtigten für ausserschulische Aktivitäten wie Lager oder Exkursionen nur noch die Verpflegungskosten von höchstens 16 Franken pro Kind und Tag verrechnet werden dürfen. Die restlichen Kosten muss der Schulträger übernehmen.
Nach diesem Entscheid haben einige Gemeinden ihre Budgets erhöht, andernorts wird von den Lehrpersonen erwartet, die Klassenkasse mit eigenen Aktivitäten aufzubessern. Diese uneinheitliche Handhabe wirft bei den Lehrpersonen Fragen auf, und der Verband der Lehrerinnen und Lehrer Kanton Schwyz (LSZ) hat Ende 2019 mittels Fragebogen unter seinen Mitgliedern den Puls gefühlt.
Die Fragen an alle Gemeindeschulen waren im praktischen Bereich und betrafen Anpassungen der Exkursionsbudgets und ob sie jetzt ausreichen, bzw. ob es die Möglichkeit gibt, Exkursionen über die Gemeinde abzurechnen, wie auch, ob es jetzt mehr oder weniger Lager gibt. «In rund einem Drittel der Gemeinden bestehen noch Finanzierungsschwierigkeiten», erklärt Rita Marty aus Altendorf, Geschäftsleitungsmitglied des LSZ. Die Folge: Es werden weniger Exkursionen und Schulverlegungen durchgeführt, den Kindern würden wertvolle Primärbegegnungen verunmöglicht.
Auf Goodwill angewiesen
«Der Lehrplan 21 fordert explizit ausserschulische Aktivitäten und Lernorte. In der Umsetzung sind wir jedoch auf den Goodwill der Gemeinde angewiesen», erklärt Marty. Während sich einige Gemeinden sehr grosszügig zeigten, hätten andere beschränkte Budgets, mit denen man oft nicht weit komme. Vor allem wenn man in Gemeinden unterrichte, in denen es kaum Angebote an ausserschulischen Lernorten gebe. So sei etwa der Eintritt ins Bundesbriefmuseum für Schulklassen kostenlos, die Anreise könne aber schön ins Geld gehen, erklärt Marty – beispielsweise bei einer Anreise aus der Obermarch ist viel mehr Geld und auch Zeit nötig.
Noch problematischer sieht der LSZ, dass von den Lehrpersonen die Durchführung von Aktionen und Projekten erwartet wird, um die Klassenkasse zu füllen. «Entweder fehlt diese Zeit im Unterricht, oder die Lehrperson muss unbezahlte Zusatzstunden leisten. Ausserdem können Kinder nicht zur Teilnahme an Aktivitäten ausserhalb der Schulzeit verpflichtet werden», so Marty. Das Ganze sei auch nicht zu Ende gedacht: «Meistens sind es sowieso die Eltern, Göttis oder Grosis, welche die Karten und Kuchen kaufen.»
Politischer Weg wäre möglich
Laut LSZ ist es nicht möglich, genaue Zahlen für die anfallenden Kosten zu nennen. «Es kommt immer auch drauf an, auf welcher Stufe und an welchem Ort man unterrichtet. Der Kanton kann hier sicher auf die Gemeinden einwirken und schauen, dass diese ihre Budgets anpassen. 10 bis 15 Franken Exkursionskredit pro Kind und Schuljahr ist zu wenig», stellt sie fest.
Momentan seien Seitens LSZ diesbezüglich keine konkreten Schritte geplant, da die Situation im Kanton extrem heterogen sei. «Es ist aber wichtig, dass die Schulen in den Gemeinden genau hinsehen und sich dann auch bei ihren Schulräten melden, wenn das mit den Geldern bei ihnen nicht funktioniert.» Für die Finanzen von Lagern und Exkursionen sei grundsätzlich der Gemeinderat zuständig