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Siebnen
15.03.2020
13.03.2020 09:53 Uhr

Iraker aus Siebnen wegen Körperverletzung verurteilt

Ein 38-jähriger Iraker aus Siebnen soll einen Kesb-Familienbetreuer tätlich angegriffen haben.
Ein 38-jähriger Iraker aus Siebnen soll einen Kesb-Familienbetreuer tätlich angegriffen haben.
Das Bezirksgericht March hat einen 38-jährigen Iraker der Körperverletzung für schuldig befunden. Er ging offenbar auf einen Familienberater der Kesb los.

Kürzlich hatte sich das Bezirksgericht March mit einem Fall zu befassen, der sich im Februar 2019 zugetragen hatte. Damals begab sich der Angeklagte, ein 38-jähriger Iraker, in deutlich angetrunkenem Zustand an seinen Wohnort in Siebnen, wo er auf den von der Kesb beauftragten Familienbetreuer traf. Dieser wurde vom Beschuldigten auf Arabisch beschimpft, mit den Worten «ich werde dich eliminieren und deine Tochter vergewaltigen» bedroht und auch tätlich angegriffen.

Im nun rechtskräftigen Urteil wurde der Iraker teilweise schuldig gesprochen. Da ihm nicht genau nachgewiesen werden kann, was er genau gesagt hatte, wurde er bezüglich der mehrfachen Bedrohung freigesprochen. Als schuldig erachtet ihn das Gericht jedoch in den Punkten einfache Körperverletzung und geringfügige Sachbeschädigung, da sich «die Zeugenaussagen decken und glaubwürdig sind», wie das Gericht auf Anfrage mitteilt.

Der 38-Jährige wird zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Franken bei einer vierjährigen Probezeit verurteilt, wobei 36 Tage als bereits geleistet gelten. Die Busse in Höhe von 900 Franken muss er bezahlen. Zudem ist der Mann verpflichtet, die Ersatzmassnahmen einzuhalten, welche ein Kontaktverbot, eine ambulante Psychotherapie, unregelmässige Arztkontrollen sowie den Willen, alkohol- und drogenabstinent zu leben, beinhalten.

red