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Kanton
28.05.2021

Ab sofort ist die Eingabe von Pilotveranstaltungen möglich

Im Kanton Schwyz könnten im Juni fünf Pilot-Grossveranstaltungen stattfinden. Seit heute kann man sich dafür melden.
Im Kanton Schwyz könnten im Juni fünf Pilot-Grossveranstaltungen stattfinden. Seit heute kann man sich dafür melden. Bild: Linth24
Bald dürfen wieder Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen stattfinden. Im Juni könnten zudem maximal fünf Pilotveranstaltungen im Kanton stattfinden. Das zuständige Amt ist gespannt, wer sich meldet.

Am Mittwoch hat der Bundesrat entschieden, in drei Etappen Grossveranstaltungen wieder zu ermöglichen.

Konkret sieht das so aus:

  • Bis am 30. Juni können im Sinne eines Pilotversuchs maximal fünf Grossveranstaltungen pro Kanton bewilligt werden. An diesen könnten in Innenräumen mindestens 300 und maximal 600 Personen, im Freien sogar 1000 Personen teilnehmen. Diese Pilotveranstaltungen sollen Auskunft darüber geben, ob die ergänzten Schutzkonzepte für Grossveranstaltungen wie vorgesehen umgesetzt werden können und Wirkung zeigen.
  • Ab dem 1. Juli dann sind Grossveranstaltungen mit mindestens 1000 und maximal 3000 Personen in Innenräumen bzw. maximal 5000 Personen im Freien möglich. Diese bedürfen ausser einer Bewilligung der Gemeinde ebenfalls einer durch den Kanton.
  • Ab dem 20. August können sogar Grossveranstaltungen mit maximal 10 000 Personen bewilligt werden. Falls ausschliesslich Sitzplätze bestehen, gibt es im Freien voraussichtlich gar keine Zuschauerbegrenzung mehr.

Beschränkter und kontrollierter Zugang zur Veranstaltung

Bei den Grossveranstaltungen ist der Zugang für Personen ab 16 Jahren zu beschränken: Die Anlässe dürfen nur von vollständig geimpften, von Covid-19 genesenen oder ein negatives Testresultat vorweisenden Personen besucht werden. «Dies muss zwingend über eine wirksame Zutrittskontrolle sichergestellt werden», schreibt der Kanton Schwyz in einer Mitteilung.

Die Covid-19-Verordnung «besondere Lage» sieht vor, dass die Kantone die Bewilligung für oben genannte Anlässe erteilen können, wenn konkrete Voraussetzungen erfüllt sind: Einerseits muss die epidemiologische Lage im Kanton die Durchführung der Veranstaltung zulassen, wie auch die Kapazität für das Contact Tracing gewährleistet sein. Ausserdem muss der Veranstalter über ein Schutzkonzept verfügen.

Kurzfristige Änderungen sind möglich

Eine erteilte Bewilligung kann aufgrund einer veränderten epidemiologischen Lage widerrufen oder mit weiteren Auflagen versehen werden. In diesem Fall kann der Veranstalter ein Gesuch auf Unterstützung beim Kanton einreichen.

Seit heute Freitagmorgen ist das Gesuchs-Formular für Grossveranstaltungen (inklusive Pilotveranstaltungen) auf der Webseite des Kantons aufgeschaltet (www.sz.ch/corona-grossveranstaltung).

Bewilligungen für Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen fallen nicht unter die neue Bewilligungspflicht.

Bei Fragen steht das Team für Grossveranstaltungen des Kantons Schwyz zur Verfügung: 041 819 15 03 oder grossveranstaltung.ags@sz.ch.

Patrizia Baumgartner, Redaktion March24 & Höfe 24
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