Die Verurteilungen von erwachsenen Personen nach Artikeln des Strafgesetzbuches haben im Kanton Schwyz im letzten Jahr abgenommen. Verglichen mit dem Jahr 2019 (291) gingen sie um 11,3 Prozent auf 258 Fälle zurück. Weniger Verurteilungen zählte man mit 243 letztmals im Jahr 2010. Dies zeigen aktuelle Zahlen, die das Bundesamt für Statistik (BFS) zur Verfügung stellt.
Augenfällig ist die Abnahme der Verurteilungen wegen Diebstahls. 32 Fälle zählte man 2020 noch, im Jahr zuvor waren es 63. Dies entspricht einer Abnahme um 49 Prozent. Weniger Diebstähle gab es in den letzten zehn Jahren sonst nie. Besonders viel gestohlen wurde in den Jahren 2012 (80 Verurteilungen), 2011 (120) und 2013 (97). Zweithäufigstes Vermögensdelikt war im vergangenen Jahr die Sachbeschädigung, es gab deswegen 29 Verurteilungen. Strafen aufgebrummt bekamen Leute auch wegen Misswirtschaft (13), Unterlassung der Buchführung (12) und wegen Betrugs (11).
Einzelne schwerwiegende Delikte
Wegen unüberlegter Äusserungen setzte es ebenfalls Strafen ab. Beschimpfung (31) sowie Ehrverletzung und üble Nachrede (3) sind Straftatbestände, die ebenfalls regelmässig geahndet werden. Gleiches gilt für den Hausfriedensbruch mit 32 Verurteilungen, Drohung (17) und Nötigung (7).
Körperverletzungen relativ häufig
Kapitalverbrechen sind im Kanton Schwyz selten. Im letzten Jahr kam es zu einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Das gleiche gilt für gravierende Sexualdelikte. Drei Personen wurden wegen sexueller Handlungen mit Kindern bestraft. Eine Verurteilung wegen Vergewaltigung gab es letztmals im Jahr 2017. Seit 2010 kam es im Kanton Schwyz deswegen zu insgesamt acht Verurteilungen.
Relativ häufig sind im Bereich «Leib und Leben» die Körperverletzungen. 20 Personen wurden wegen fahrlässiger, 18 wegen einfacher und zwei wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.
Neben den «üblichen» Delikten kommt es jedes Jahr auch zu Verurteilungen wegen Straftatbeständen, die weniger geläufig sind. So wurde eine Person wegen Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder verurteilt. Wegen Zechprellerei traf es eine andere Person, eine weitere wegen Inzests und zwei Personen wegen Exhibitionismus. Je eine Person wurde des weiteren wegen Störung des öffentlichen Verkehrs und wegen Störung des Eisenbahnverkehrs verurteilt. Ungemach ereilt auch jene, die öffentlich zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit auffordern. Einer Person wurde dies im Jahr 2020 zum Verhängnis.
In der ganzen Schweiz wurden im letzten Jahr 34 075 Personen verurteilt, 4,5 Prozent weniger als im Jahr 2019. Insgesamt kamen zehn neu verurteilte Mörder hinzu. 49 Personen wurden wegen vorsätzlicher Tötung und zwei wegen Totschlags verurteilt.