Der Fall der ohne Bewilligung abgebrochenen Bürgerhäuser an der Adlerstrasse 13, 15 und 21 in Siebnen bekommt eine neue Dimension (wir berichteten). Wie Regierungsrat Michael Stähli, seines Zeichens oberster Schwyzer Verantwortlicher für die Belange der Denkmalpflege, erklärte, liegen für alle drei Häuser externe Gutachten vor, welche die Schutzwürdigkeit bejahen. «Dies hat die Bauherrschaft gewusst», so Stähli. Trotzdem sind die drei Objekte am Freitag nach Auffahrt in einer Nacht-und-Nebel-Aktion dem Erdboden gleichgemacht worden. Stähli bezeichnet das Vorgehen der Bauherrschaft, der WG Immobilien Invest AG, als «dreist und für sogenannte Baufachleute unwürdig».
Nicht zwingend im Inventar
Wenn die Schutzwürdigkeit bejaht werde, heisse dies aber nicht zwingend, dass die Objekte in ein entsprechendes Inventar eingetragen würden und nicht abgebrochen werden dürften, erklärt Regierungsrat Stähli die Bedeutung der Bejahung der Schutzwürdigkeit. Aber eben, dies werde im Rahmen des Bewilligungsverfahrens geklärt. Dazu konnten weder er noch Denkmalpflegerin Monika Twerenbold Details bekanntgeben, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.Der Fall wird nun also auch auf Regierungsebene geprüft. «Wir stehen dazu in engem Kontakt mit der Gemeindebehörde von Schübelbach, denn wir verfolgen ja die gleichen Ziele», so Michael Stähli. Von Seiten der Gemeinde Schübelbach wurde bereits letzte Woche klar signalisiert, dass bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Bauherrschaft eingereicht werde.