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Kanton
07.03.2020

Streit nach Brand ist Jahre später immer noch im Gang

Das Hotel Weisses Rössli in Brunnen musste nach dem Brand im Jahr 2004 von Grund auf neu aufgebaut werden.
Das Hotel Weisses Rössli in Brunnen musste nach dem Brand im Jahr 2004 von Grund auf neu aufgebaut werden.
Beim Wiederaufbau eines Brand-Gebäudes im Zentrum von Brunnen erlitt eine Nachbarliegenschaft Schäden. Wer die Kosten tragen soll, beschäftigt nach wie vor die Richter.

von Ruggero Vercellone

Es war der 19. Januar 2004, als in der kantonal geschützten Häuserzeile «Schiltenüni» in Brunnen ein Feuer das Hotel Weisses Rössli sowie die Restaurants Poststubli und Tübli zerstörte. Die Betroffenheit war riesig – nicht nur in Brunnen.

Schon bald begann man mit dem Neu- und Wiederaufbau der zerstörten Gebäude, inklusive eines pfahlfundierten Untergeschosses. Der Gemeinderat Ingenbohl hatte der Bauherrschaft, einer Aktiengesellschaft, die Baubewilligung gestützt auf ein geologisches Gutachten erteilt, wonach bei der Herstellung eines Tiefgeschosses in jedem Fall mit Schäden an der flach fundierten Nachbarbaute zu rechnen sei. Diese ist im Eigentum einer Stockwerkeigentümerschaft.

Schadenersatz von rund einer Million Franken gefordert

Im März 2006 stellte die Stockwerkeigentümerschaft Schäden an ihrem Hotel-Gebäude fest. Nach der Aufnahme der Bauarbeiten sei am Hotel-Gebäude eine tragende Metallsäule ausgeknickt, und an der Nordfassade sei ein Riss entstanden. Zudem seien ohne ihre Kenntnis und Zustimmung auf ihrem Grundstück Mikropfähle eingebohrt worden. In der Tat beurteilten Bauingenieure diese Mikropfähle als problematisch. Als Sofortmassnahme liess die Stockwerkeigentümerschaft auf ihre Kosten unter die drei anderen Fassaden ihres Gebäudes Zement injizieren.

Im Mai 2011 klagte die Stockwerkeigentümerschaft beim Bezirksgericht Schwyz gegen die Aktiengesellschaft einen Schadenersatz von rund einer Million Franken ein. Zudem wurde verlangt, dass die Mikropfähle und Anker an der Nordfassade zu entfernen seien. Schliesslich sollte diese Fassade ebenso mit Zementinjektionen gestützt werden. Seither haben sich sowohl das Bezirksgericht sowie das Kantonsgericht bereits je zweimal mit diesem Streit auseinandergesetzt. Eine Lösung gab es aber bisher – 16 Jahre nach dem Brand im «Schiltenüni» – noch nicht. So hat das Kantonsgericht erst kürzlich die Sache wiederum an das Bezirksgericht zurückgewiesen, das sich jetzt zum dritten Mal damit befassen muss.

Für juristische Auseinandersetzungen sorgt unter anderem die Frage, ob die Instabilität des Fundaments des Hotel-Gebäudes tatsächlich auf das Einbringen der Mikropfähle und Anker zurückzuführen ist. Noch ungeklärt ist nach Meinung des Kantonsgerichts die Beurteilung, ob die eigenmächtig eingebrachten Mikropfähle und Anker zu beseitigen seien. Zudem seien auch andere noch nicht beantwortete Haftungsfragen zu klären. Alle diese offenen Fragen muss das Bezirksgericht Schwyz nun nochmals beurteilen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens vor Kantonsgericht von 6'000 Franken sind der Aktiengesellschaft auferlegt worden. Sie hat zudem die Stockwerkeigentümerin mit total 11' 000 Franken zu entschädigen.

red
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