von Ruggero Vercellone
Der Vorfall ereignete sich zwar bereits im Oktober 2017 in Altendorf. Erst vor kurzem hat das Kantonsgericht dem seither anhaltenden Rechtsstreit ein – zumindest vorläufiges – Ende gesetzt.
Damals gerieten sich zwei Nachbarn bei einem Zwischenfall mit ihren Fahrzeugen auf einer unübersichtlichen Privatstrasse in die Haare, was zu einer Klage wegen Drohung, Nötigung und Beschimpfung führte. Wie es genau zur Auseinandersetzung kam und was genau passierte, schildern beide Beteiligten unterschiedlich. Klar ist aber, dass beide aus dem Wagen stiegen und nicht nur verbal aufeinander los gingen. Der eine soll dem anderen gedroht haben, ihm eine in die «Schnorre» zu geben. Daraufhin habe der Bedrohte einen Schlagstock aus seinem Fahrzeug geholt. Im Verlauf des Zwists habe er seinem Kontrahenten damit als reflexartige Notwehrhaltung auf den linken Unterarm geschlagen. Gemäss der anderen Version habe der Urheber der Strafanzeige zuerst mit einem Schlagstock auf seinen Wagen und dann auf den Beschuldigten eingeschlagen.
Kein hinreichender Verdacht
Die Märchler Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren ein. Die Tatbestände der Drohung, Nötigung und Beschimpfung hätten durch die Strafuntersuchung nicht bestätigt werden können. Diese Einstellungsverfügung wollte der Strafanzeige-Erstatter nicht akzeptieren. Er zog die Sache vors Kantonsgericht.
Dieses stützt aber den Entscheid der Märchler Staatsanwaltschaft. Aufgrund einer bereits seit längerem andauernden Privatfehde zwischen den beiden Kontrahenten habe der Erstatter der Anzeige zwar ein Interesse an der Verurteilung des Beschuldigten. Es liege aber kein hinreichender Verdacht vor, der eine Anklage rechtfertige. Vielmehr sei mit einem Freispruch zu rechnen, weshalb das Verfahren zu Recht eingestellt worden sei.
Dem Beschwerdeführer wurden die Verfahrenskosten von 1'200 Franken auferlegt. Zudem muss er seinen Kontrahenten mit 500 Franken entschädigen.