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Kanton
03.03.2020
06.05.2022 15:31 Uhr

Drei Corona-Fälle im Kanton Schwyz

Drei Schwyzerinnen und Schwyzer sind unabhängig voneinander am Coronavirus erkrankt. Das hat der Referenztest des Gefner Labors gestern gezeigt. Eine Person ist im Spital Schwyz hospitalisiert und zwei Personen befinden sich in betreuter Quarantäne zu Hause.

Gestern Abend ist ein erster Coronafall im Kanton Schwyz bestätigt worden. In der Zwischenzeit sind zwei weitere Fälle dazugekommen. Es handelt sich um einen Mann und um zwei Frauen im Alter von 26, 43 und 55 Jahren. Der Referenztest des Genfer Labors hat den Erstbefund in allen drei Fällen bestätigt. Die Patienten sind unabhängig voneinander erkrankt.

Eine Person ist im Spital Schwyz hospitalisiert und zwei Personen befinden sich in betreuter Quarantäne zu Hause. Allen drei Personen geht es den Umständen entsprechend gut. Zurzeit wird geprüft, ob weitere Personen Kontakt mit den Patienten hatten. Diese werden über die Verhaltens- und Quarantänemassnahmen instruiert.

«Der Sonderstab Coronavirus wird die Lage weiterhin aufmerksam verfolgen und laufend auf neue Entwicklungen und Anweisungen des BAG reagieren», informiert Roland Wespi, Vorsteher Amt für Gesundheit und Soziales Kanton Schwyz.

Das Bundesamt für Gesundheit stellt umfangreiches Informationsmaterial zu Präventionsmassnahmen und richtigem Verhalten bei Verdachtsfällen zur Verfügung. Informationen zum Coronavirus unter www.bag-coronavirus.ch, Infoline Coronavirus: 058 463 00 00.

 

Das BAG liefert auf seiner Webseite aktuelle Infos zum Coronavirus in unserem Land.

Das Referenzlabor für neu auftretende Viruserkrankungen (NAVI) in Genf hat in der Schweiz in 37 (Stand 3. März) Fällen Ansteckungen mit dem neuen Coronavirus bestätigt. Meldungen zu Erkrankungen liegen vor aus den Kantonen: Aargau, Baselland, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Schwyz, Tessin, Waadt, Wallis und Zürich. Alle Erkrankten sind isoliert. Die Gesundheitsbehörden benachrichtigen enge Kontaktpersonen.

Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als besondere Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Er verbietet Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März 2020. Über Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmenden entscheiden die kantonalen Behörden. Im Kanton Schwyz müssen Veranstaltungen ab 150 Personen bewilligt werden.

Durch diese Massnahme soll die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eingedämmt werden.

red
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