Das Bundesstrafgericht Bellinzona hat den ehemaligen Logistikchef der Kantonspolizei Schwyz verurteilt: 28 Monate, davon acht unbedingt, gibt es für den ehemaligen Chefeinkäufer der Kantonspolizei. Das ist weniger als die Anklage forderte, aber mehr als die Verteidigung hoffte.
«Wir wollen es belassen»
Die Kantonspolizei Schwyz trat als Privatkläger auf. «Wir sind bei allenPunkten durchgedrungen», sagt Regierungsrat Herbert Huwiler: «Deswegen wollen wir es bei diesem Urteil belassen. » Man könne naturgemäss beider Zumessung der Strafe der Meinung sein, dass der Beschuldigte ein höheresoder tieferes Mass verdient habe. «Aber im Grossen und Ganzen bin ich mit dem Urteil zufrieden», sagt der Schwyzer Sicherheitsdirektor: «Das Bundesstrafgericht kam zum selben Ergebnis wie die umfassenden Untersuchungen der Kantonspolizei, der Finanzkontrolle und der Staatswirtschaftskommission. Das strafrechtlich relevante Fehlverhalten ging ausschliesslich vom Beschuldigten aus.»
Offen bleibe derweil, ob die Bundesanwaltschaft das Urteil weiterziehe, weil sie mit ihren Anträgen etwas auf der Strecke geblieben sei. Gleichermassen noch nicht bekannt ist, ob der Angeklagte das Urteil weiterziehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.