Gegen diese Planungszone sind im Laufe des vergangenen Monats während der Auflagefrist mehrere Einsprachen eingegangen. Das bestätigt Gemeindeschreiber Patrick Fuchs auf Anfrage.
Dass dieses Vorhaben die Anwohner oder weitere Personen, die in ihren persönlichen Rechten beschnitten werden, aus dem Busch lockt, liegt auf der Hand. Denn die Spange Ost soll dereinst von der Mosenstrasse durch Landwirtschaftsland in einer leichten Linkskurve in den Hornbach-Kreisel münden.
Die Idee zur Verkehrsentlastung der Gemeinde wurde im Jahr 2010/2011 aufgegriffen, wie aktuell im Erläuterungsbericht zur Planungszone von Remund + Kuster aus Pfäffikon zu lesen ist. Das Büro für Raumplanung hält dazu fest, dass damals «das Konzept insbesondere zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs im Zentrum von Galgenen über eine neue Spange Ost grundsätzliche Zustimmung gefunden hat».
Potenzial für neues Quartier?
Denn auch im Jahr 2010 war die Zunahme der Bevölkerung ein Thema (damals 4682 Einwohner). Das Wachstum der Gemeinde führte zur Erarbeitung eines Gesamtverkehrskonzepts. Dieses wurde den Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2011 erklärt, damals informierte die ehemalige Gemeindepräsidentin Margrith Hegner.
Eine mässige, aber kontinuierliche Siedlungsentwicklung setzte sich fort. «Im betroffenen Bereich ist daher in den kommenden Jahren eine Erweiterung für Wohn-, Misch- und Zentrumszonen möglich», hält die kantonale Richtplanung auch im 2020 fest (5278 Einwohner, Dezember).
Planungszone heisst, es darf nicht gebaut werden
Weil nun Anwohner des Gebiets Bauabsichten äusserten, nutzte die Gemeinde das Instrument der Planungszone. Konkret sind gemäss Erläuterungsbericht sechs Grundstücke von dieser Zone betroffen. Mit dem Instrument Planungszone ist jegliche private Bautätigkeit in diesem Radius untersagt. Denn ein mögliches öffentliches Bauvorhaben wie die Spange Ost soll nicht erschwert oder gar verunmöglicht werden, lautet die Begründung. Jedoch dürfen solche kommunalen Planungszonen für längstens drei beziehungsweise in begründeten Ausnahmefällen fünf Jahre bestimmt werden.
Während dieser Phase sollte die Gemeinde Galgenen die Planung für eine Spange Ost vorantreiben. Das Projekt soll in nützlicher Frist den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgestellt werden und an die Urne gelangen.