von Johanna Mächler
«In diesem Winter haben wir nur einmal etwas Schnee geräumt, und einige Mal gesalzen», sagtHolzbauer Ruedi Ott aus Wollerau, der Schneeräumungen anbietet. «Dennoch bin ich oft früh unterwegs, um mir einen Überblick zu verschaffen.» Mittlerweile sind es rund 120 Privatkunden, die auf Otts Dienste zählen. Ebenso betreut er für die Gemeinde Wollerau zwei Kreise.
Auf den Kantonsstrassen hingegen organisiert das Tiefbauamt die Vergaben des Winterdienstes. Die Berechnungsgrundlagen für die Schneeräumungsarbeiten orientieren sich weitgehend nach den differenzierten Empfehlungen des Astag, dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband.
Und auch die Bezirke (ausser Höfe) haben ihre Strassen zu bewirtschaften. Teils werden sie von Angestellten des Bezirks ausgeführt, ebenso bestehen Verträge mit privaten Unternehmern oder mit Gemeinden. Landschreiber Walter Kälin vom Bezirk March weist auf die Komplexität der Organisation und der Bezahlung des Winterdienstes hin. Über die Höhe des Haltegelds kann Kälin keine umfassende Antwort geben. Denn «das Haltegeld wird für jedes einzelne Gerät gemäss Astag-Tarifen individuell berechnet». Und: «Die Ansätze für das Haltegeld basieren auf den Offerten der Unternehmungen und sollen Amortisation und Unterhalt der Geräte decken.»