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Kanton
24.02.2020

Wende im Fall Ehrler: Ein Jahr bedingt für ehemaligen Sportamtchef

Das Kantonsgericht kehrt den Freispruch des Strafgerichts in einen Schuldspruch wegen ungetreuer Amtsführung um. (Bild: Archiv)
Das Kantonsgericht kehrt den Freispruch des Strafgerichts in einen Schuldspruch wegen ungetreuer Amtsführung um. (Bild: Archiv) Bild: zvg/Archiv
Das Schwyzer Kantonsgericht spricht den ehemaligen Leiter des Schwyzer Sportamts schuldig und kommt damit zu einem anderen Urteil als das Strafgericht, das ihn von Schuld und Strafe freigesprochen hat.

von Stefan Grüter

Das Schwyzer Kantonsgericht wirft in zweiter Instanz das erstinstanzliche Urteil des Strafgericht im «Fall Ehrler» über den Haufen. Im November 2018 wurde der ehemalige Leiter der Abteilung Sport im Schwyzer Amt für Volksschulen und Sport, der Brunner Hansueli Ehrler, vom Strafgericht freigesprochen. Sowohl die Tatbestände des Betrugs und der ungetreuen Geschäftsbesorgung als auch Urkundenfälschung und gewerbsmässige Geldwäscherei sah das Strafgericht damals nicht als erfüllt an. 

Ehrler wurde im Herbst 2015 mit diesen Vorwürfen konfrontiert, nachdem Ungereimtheiten in Zusammenhang mit der Vergabe von Sportfördergeldern aufgetaucht und an die Öffentlichkeit gekommen sind. Das Bildungs-departement hatte darauf Strafanzeige eingereicht. Im März 2016 ging Sportamtchef Hansueli Ehrler dann in den vorzeitigen Ruhestand.

Strafgericht: Freispruch und 35 000 Fr. Entschädigung

Dreh- und Angelpunkt des ganzen Falles war ein Bankkonto, welches Ehrler zum Zwecke der Sportförderung eröffnet hatte und über das er alleine verfügte. Auf dieses Konto flossen Lotteriegelder, und ab diesem Konto erhielten Sportvereine und auch Einzelsportler Fördergelder. Ehrler kaufte damit allerdings auch ein Auto und bezahlte für ein Semester das Schulgeld für seine Tochter. Diese private Verwendung bezeichnete das Strafgericht in erster Instanz «nachweislich nur als einen kleinen Bruchteil». Nebst dem Freispruch wollte das Strafgericht dem Beschuldigten eine Entschädigung von 35 000 Franken zukommen lassen.

Kantonsgericht: Schuldspruch
und Prozesskosten

Vor Kantonsgericht wurden dann die Freisprüche bezüglich Urkundenfälschung und Geldwäscherei nicht mehr angefochten. Die Staatsanwaltschaft, die in Berufung ging, forderte dann aber am 10. Dezember vor Kantons-gericht einen Schuldspruch wegen Betruges und ungetreuer Geschäftsbesorgung.

Nun liegt das Urteil das Kantonsgerichts vor. Es hebt den Freispruch des Strafgerichts auf. Stattdessen wird Ehrler der ungetreuen Amtsführung «betreffend die Umleitung und Verteilung von Beiträgen aus dem Fonds zur Förderung des Sports in den Jahren 2005 bis 2014» schuldig gesprochen. Ehrler wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 70 Franken bestraft, dies bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. 

Zudem muss er die Prozesskosten von gut 26 000 Franken tragen. Die Entschädigung von 35 000 Franken taucht im Kantonsgerichtsurteil nicht mehr auf.

fan
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